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Prozess gegen Leimener: 46-Jähriger ist "eine Gefahr für die Allgemeinheit" (Update)


		Prozess gegen Leimener:  46-Jähriger ist

Heidelberg/Leimen. (lew) Ein 46-jähriger Leimener ist am Dienstag vor der Großen Strafkammer des Landgerichts in Heidelberg zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verurteilt worden. Die Kammer unter dem Vorsitz von Richter Markus Krumme folgte damit dem Gutachten der Sachverständigen, die bei dem Angeklagten eine paranoide Schizophrenie festgestellt hatte. Demzufolge habe er sich bei allen ihm zur Last gelegten Taten – unter anderem versuchte schwere Körperverletzung, Nötigung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr – in einem "wahnhaften Zustand" befunden. Die Folge sei der Verlust der Einsichtsfähigkeit gewesen. Durch die Einnahme von Amphetamin sei zudem die Steuerungsfähigkeit verloren gegangen.

Im Zustand des "psychotisch-wahnhaften Erlebens" habe der 46-Jährige Ängste entwickelt, die er dadurch kompensiert habe, dass er anderen Angst einjagte. Verschiedene Zeugen hatten im Laufe des Prozesses ausgesagt, dass der Leimener dafür bekannt sei, mit Werkzeugen, Eisenstangen oder Holzlatten durch die Straßen zu ziehen. Eine über ihm wohnende Nachbarin hatte der Angeklagte mehrfach beleidigt, mit Werkzeugen bedroht und psychisch unter Druck gesetzt.

Dass der 46-Jährige diese Vorwürfe offen zugab und sich dafür entschuldigte, rechnete ihm Richter Krumme zu seinen Gunsten an. Jedoch habe besagte Nachbarin auch glaubhaft als Zeugin ausgesagt, dass der Mann in zwei Fällen über die bloße verbale und gestische Bedrohung hinausgegangen sei. Einmal habe er ihr vor dem Haus hinter einem Busch aufgelauert und sie dann sprichwörtlich über den Haufen gerannt, ein anderes Mal habe er mit einem Hammer nach ihr geschlagen – und nur durch einen Schritt nach hinten sei sie einer Verletzung entgangen.

Der Angeklagte wiederum beteuerte mehrfach, er habe nie die Absicht gehabt, jemanden zu verletzen. Auch nicht als er am 13. Januar mit einem Messer in der Rohrbacher Straße und der Hirtenwiesenstraße unterwegs war. Autofahrer hatten als Zeugen ausgesagt, dass der damals 45-Jährige mit dem Messer Stichbewegungen in ihre Richtung gemacht habe, jedoch ohne sie weiter zu bedrohen. Beim darauffolgenden Großeinsatz der Polizei an der damaligen Wohnadresse des Leimeners konnte eine Gefahrenlage durch den polizeibekannten Mann laut übereinstimmenden Aussagen mehrerer Beamter nicht ausgeschlossen werden. Bei der Festnahme war deshalb ein Polizeihund im Einsatz, der den Mann gezielt in den Arm biss, sodass er anschließend in der Unfallchirurgie operiert werden musste.

Auch um ihn selbst zu schützen, sei die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angebracht. "Für Sie ist eine dauerhafte, gute Behandlung das Beste", wandte sich Richter Krumme zum Abschluss seines Urteils direkt an den Angeklagten. Er solle das Urteil als Chance begreifen. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte zuvor in ihrem Plädoyer die folgenden Taten als erwiesen anerkannt: versuchte gefährliche Körperverletzung, versuchte Nötigung, Bedrohung, Diebstahl und Beleidigung. Es sei nicht auszuschließen, dass ohne eine Behandlung in einer geschlossenen Einrichtung "erhebliche Taten" von dem 46-Jährigen zu erwarten seien. Im psychotischen Zustand sei er "eine Gefahr für die Allgemeinheit".

Auf die Frage des Angeklagten, wie lange er in der Psychiatrie bleiben müsse, antwortete der Vorsitzende Richter, es sei "unseriös", zum jetzigen Zeitpunkt hierzu eine Aussage zu treffen. Der 46-Jährige, der nach der Kündigung seiner Wohnung, derzeit ohne festen Wohnsitz ist, akzeptierte das Urteil ohne Widerworte und erklärte in Rücksprache mit seiner Verteidigerin, keinen Einspruch dagegen einlegen zu wollen.

Update: Mittwoch, 16. Dezember 2020, 21 Uhr


Polizist verteidigt massives Vorgehen und "Hundebiss" gegen 46-Jährigen

Das "massive Vorgehen" gegen den Leimener sei nötig gewesen, da nicht klar war, ob er noch bewaffnet war. Ein Sachverständiger empfahl zudem, den 46-Jährigen in einer psychiatrischen Klinik unterzubringen.

Heidelberg/Leimen. (lew) Im Verfahren gegen einen 46-jährigen Leimener, der sich seit Montag vor dem Heidelberger Landgericht unter anderem wegen versuchter schwerer Körperverletzung verantworten muss, wurden am Donnerstag weitere Zeugen vernommen. Zur Last gelegt werden ihm zudem Nötigung, Diebstahl und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

Am Donnerstag kamen weitere Details zu dem Vorfall am 13. Januar ans Licht, bei dem der damals 45-Jährige in der Hirtenwiesenstraße mehrere Autofahrer mit einem Messer bedroht haben soll. Als die Polizei ihn daraufhin mit einem Großaufgebot in seiner Wohnung aufsuchte, soll der Mann den Beamten gegenüber zunächst zu keinem Gespräch bereit gewesen sein. Einer der unmittelbar am Einsatz beteiligten Polizisten sagte aus, er habe mehrfach versucht, mit dem Tatverdächtigen durch die Glaseingangstür der Wohnung zu sprechen. Dies habe der Mann verweigert. Laut dem Beamten habe er einen "hektischen, aufgebrachten und aufgewühlten" Eindruck gemacht.

Erst als ein Kollege von der Hundestaffel dazugekommen sei, habe der Bewohner schließlich doch noch aufgeschlossen. Was nun geschah, bezeichnete Richter Markus Krumme als "recht massives Vorgehen": Nachdem die Tür offen war, habe der Polizeihund sofort zugebissen, um den heute 46-Jährigen kampfunfähig zu machen. Der Polizeibeamte im Zeugenstand rechtfertigte dies damit, dass nicht auszuschließen gewesen sei, dass der Mann das Messer immer noch bei sich trägt.

Diese "Gefahrenlage" habe sich bestätigt, da der Mann in der rechten Hand einen in einem Tuch verborgenen Gegenstand gehalten haben soll. Der Verdacht lag nahe, dass es sich um das Messer handelt. Durch den Biss des Hundes wurde der Mann wie berichtet schwer am Arm verletzt und musste operiert werden, ehe für ihn die Verwahrung in einer psychiatrischen Klinik folgte. Wie ein weiterer Polizeibeamter aussagte, war der Leimener bei der Einlieferung "verbal aggressiv".

Im Bundeszentralregister ist der 46-Jährige laut Richter Markus Krumme bei Weitem kein Unbekannter. Die Auflistung seiner Vorstrafen nahm fast 20 Minuten in Anspruch und reichte von Kleinstdelikten wie Schwarzfahren über Diebstahl und diverse Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz bis hin zur Körperverletzung. Der erste Eintrag stammt aus dem Jahr 1997, der jüngste von 2014. Im Jahr 2012 wurde dem Angeklagten ein rechtlicher Betreuer an die Seite gestellt. Nach dem Vorfall vom 13. Januar sei ihm vom Vermieter die Wohnung gekündigt worden. Eine andere Bleibe als die psychiatrische Klinik gebe es derzeit nicht.

Die hinzugezogene Sachverständige bestätigte dem 46-Jährigen in ihrem am Donnerstag vorgetragenen Gutachten die Diagnose der paranoiden Schizophrenie. Er habe sich bei allen ihm zur Last gelegten Taten in einem psychotischen Ausnahmezustand befunden, mitverursacht durch die Einnahme von Amphetamin. Seine eigenen Ängste versuche er dadurch zu kompensieren, dass er anderen Angst einjage. Bei seinen Taten sei zum einen durch den Amphetamin-Konsum die Steuerungsfähigkeit vermindert gewesen, andererseits sei seine Einsichtsfähigkeit aufgehoben. Die Sachverständige empfahl nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuches eine weitere Unterbringung in der psychiatrischen Klinik. Danach könne er bei guter Entwicklung in einem Heim für psychisch Kranke unterkommen.

Ob der Richter dieser Empfehlung folgt, wird sich am 15. Dezember zeigen. Dann soll das Urteil verkündet werden.

Update: Donnerstag, 3. Dezember 2020, 19.37 Uhr


46-Jähriger steht nach Messervorfall vor Gericht

Heidelberg/Leimen. (lew) Ein 46-jähriger Mann aus Leimen muss sich seit Montag vor dem Landgericht in Heidelberg verantworten. Angeklagt ist er wegen verschiedener Vergehen, die er im Zeitraum zwischen Mai 2019 und Januar 2020 begangen haben soll. Vorgeworfen werden ihm unter anderem versuchte schwere Körperverletzung, Nötigung, Diebstahl sowie gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

Zuletzt war der Leimener, der nach Angaben der Staatsanwaltschaft unter einer paranoiden Schizophrenie leidet und über Jahre Amphetamin-abhängig war, in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Der 46-Jährige wurde dem Gericht unter Vorsitz von Richter Markus Krumme in Handschellen vorgeführt, durfte diese aber während der Verhandlung abnehmen.

Große öffentliche Aufmerksamkeit erregt hatte wie berichtet ein Vorfall im Januar 2020. Hierbei soll der damals 45-Jährige mit einem Messer in der Hirtenwiesenstraße unterwegs gewesen sein und mehrere Autofahrer bedroht haben. Ein Großaufgebot der Polizei traf den Mann später an seiner Wohnadresse an. Wie eine am Einsatz beteiligte Polizistin im Zeugenstand aussagte, öffnete der Tatverdächtige auf mehrmaliges Bitten der Beamten die Tür zunächst nicht.

Um den als gefährlich eingestuften Mann unter Kontrolle zu bringen, sei bei der Festnahme ein Polizeihund zum Einsatz gekommen, der dem Mann in den Arm biss und ihn so kampfunfähig machte. Der Gebissene musste anschließend in der Unfallklinik in Ludwigshafen operiert werden. Bis heute leidet er nach eigener Aussage unter einem Taubheitsgefühl.

Vor Gericht gab der Angeklagte zu, das Messer auf Autofahrer gerichtet zu haben, beteuerte aber, er habe niemanden verletzen wollen. "Ich habe mich geärgert, weil ich bei der Bank kein Geld bekommen habe." Mehrere Zeugen berichteten allerdings übereinstimmend, dass der Mann auch davor schon des Öfteren mit Messern, Eisenstangen oder Holzknüppeln durch die Straßen gezogen sei. Unter anderem soll er dabei unter Zuhilfenahme einer Holzlatte einen Gullydeckel aus dessen Verankerung gestemmt haben. Aufmerksame Zeugen verständigten die Polizei und verhinderten Schlimmeres.

Besonders schwer unter den Psychosen des 46-Jährigen leidet laut Staatsanwaltschaft die über ihm wohnende Nachbarin. Diese soll er über Monate derart drangsaliert haben, dass diese über Panikattacken klagt. Sätze wie "Wenn du nicht ausziehst, bringe ich dich um", sollen bei mehreren Gelegenheiten gefallen sein. Verbunden gewesen sei dies, wie die betreffende Nachbarin als Zeugin aussagte, oft mit wüsten Beschimpfungen unter der Gürtellinie.

Mehrmals habe er mit aggressiver Gestik eine Eisenstange in der Hand gehabt, wenn er ihr "aufgelauert" habe. Einmal soll er mit einem Hammer eine eindeutige Schlagbewegung gegen sie ausgeführt haben. Ein anderes Mal habe er in einem Busch vor dem Haus auf sie gewartet und sei frontal in sie reingelaufen. Andere Nachbarn berichteten von Fußmatten, die ihnen nachweislich von dem Angeklagten gestohlen wurden, außerdem sei er über Zäune geklettert und durch Gärten gelaufen.

Insgesamt hat das Gericht 14 Zeugen sowie eine Sachverständige geladen. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt. Da der Angeklagte einige der gegen ihn gerichteten Vorwürfe bereits eingeräumt hat, stellte Richter Markus Krumme in Aussicht, dass ein Urteil eventuell schon dann erfolgen könnte. Ursprünglich waren drei Prozesstage angesetzt.

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