Von Gabriele Eisner-Just
Neunkirchen. Dass die Corona-Pandemie ernste Auswirkungen gerade auf die Kommunen hat, zeigte sich bei der Dezember-Sitzung des Gemeinderats Neunkirchen. Die Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr konnte nämlich im November nicht stattfinden und so konnten auch wichtige Funktionsämter nicht neu gewählt werden. Es griff die Bestimmung der Feuerwehrsatzung, dass der Gemeinderat eine kommissarische Feuerwehrführung wählen muss, die dann vom Bürgermeister bestellt wird.
Alle fünf Mitglieder der Feuerwehrführung hatten sich im Vorfeld bereit erklärt, bis zum Tag der Neuwahl den jeweiligen Posten weiter auszuüben. Einstimmig wählte der Gemeinderat die kommissarische Feuerwehrführung mit dem Kommandanten Erich Bierweiler und den Stellvertretern Ralf Lenz und Swen Schilling sowie dem Abteilungskommandanten Ralf Lenz mit seinem Stellvertreter Jürgen Senner und dem Abteilungskommandanten Neckarkatzenbach Swen Schilling mit seinem Stellvertreter Benjamin Neureither. Bürgermeister Bernhard Knörzer bedankte sich für die Bereitschaft, diesen verantwortungsvollen Dienst weiter auszuüben und überreichte den Gewählten ihre Ernennungsurkunden.
Der Bürgermeister ehrte in der Sitzung auch verdiente Blutspender, da im kommenden Jahr kein Neujahrsempfang stattfinden wird. Gemeinderat Ralf Leibfried wurde für 75 Blutspenden geehrt, Heinz Backfisch für 50 und Roland Zimmermann für 25 Blutspenden. Knörzer wies darauf hin, dass zwei Drittel aller Menschen in Deutschland irgendwann in ihrem Leben einmal Blut benötigen und bedankte sich auch beim DRK-Ortsverein Neunkirchen, der die Blutspendetermine organisiert und absolviert.
Vor der Beratung zur Hauptsatzung von Neunkirchen aus dem Jahr 2007 beantragte ein Gemeinderat, die Änderungen einzeln abzustimmen. Dieser Antrag wurde mit 6:3-Stimmen angenommen. Eine wichtige Änderung betrifft die Möglichkeit, nach Paragraf 37a der Gemeindeordnung Baden-Württemberg Gemeinderatssitzungen auch in der Form von Videokonferenzen abzuhalten. Dies könnte gerade unter den Bedingungen der Corona-Pandemie ein gangbarer Weg sein, um das Ansteckungsrisiko bei einer Präsenzsitzung zu vermeiden. Allerdings muss in diesem Fall eine zeitgleiche Übertragung der Sitzung in einem Raum gewährleistet werden, der für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Der Gemeinderat stimmte einmütig zu, dies in die Hauptsatzung aufzunehmen.
Uneinigkeit bestand beim nächsten Änderungsvorschlag: Zu den zwei ehrenamtlichen Bürgermeister-Stellvertretern sollte laut Satzungsvorlage ein dritter hinzukommen. Dies diene der Harmonisierung des Gremiums, so Bürgermeister Knörzer. Zum Hintergrund: Im Gemeinderat Neunkirchen sind drei Fraktionen vertreten, nämlich CDU, SPD und FWV (Freie Wählervereinigung). Die beiden Bürgermeister-Stellvertreter werden von den Fraktionen der CDU und der SPD gestellt; bei drei Stellvertretern wäre keine Fraktion zurückgesetzt. Hinzu kommt, dass die Fraktion der Freien Wählervereinigung auf der Grundlage des gültigen d’hondtschen Berechnungsverfahrens nur drei Gemeinderäte stellt, die CDU aber vier Gemeinderatsposten vergeben kann, obwohl die CDU nur sechs Stimmen mehr erhielt als die FWV. Das Ergebnis der Abstimmung zu den Stellvertretern war überraschend: Vier Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen, eine Enthaltung. Dies bedeutet Stimmengleichheit, womit der Vorschlag als abgelehnt gilt. Auch die neue Hauptsatzung schreibt also nach wie vor zwei Stellvertreter des Bürgermeisters vor.
Darüber hinaus wurden mit einer Gegenstimme die Beiträge erhöht, über die der Bürgermeister ohne Gemeinderatsbeschluss verfügen kann. Außerdem wurde die Benennung der Ortsteile der heute üblichen Form angepasst. Die neue Hauptsatzung tritt am 1. Januar in Kraft.
Des Weiteren ging es um die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand. Rechnungsamtsleiterin Judith Kuhn erklärte, dass es aufgrund von Urteilen des Europäischen Gerichtshofes wesentliche Unterschiede in der Umsatzsteuer geben muss, wenn die Gemeinde auf privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Grundlage tätig ist. Beispiele für privatrechtliches Handeln sind Vermietungen von Hütten oder Hallen, öffentlich-rechtlich handelt eine Gemeindeverwaltung beispielsweise auch bei der Erhebung von Gebühren und Steuern. Die Untersuchung aller Vorgänge in der Verwaltung zur Trennung der Umsatzsteuersätze dauert jedoch noch an. Deshalb schlug Kuhn vor, gemäß Vorgabe des Corona-Steuerhilfegesetz des Bundestages für eine Verlängerung des Optionsrechts abzustimmen. Nach einstimmigem Beschluss wird die Besteuerung für die Gemeinde Neunkirchen und die Jagdgenossenschaft Neunkirchen bis zum 31. Dezember 2022 beibehalten.
Bürgermeister Knörzer informierte über die Corona-Situation im Landkreis und in Neunkirchen, die sich deutlich verschärft hat. Er appellierte an die Gemeinderäte, auf Corona-konformes Verhalten hinzuwirken und bedankte sich beim Rat für sein Engagement sowie bei den Mitarbeitern in der Verwaltung. "Nur gemeinsam kommen wir aus der Krise", sagte er – und wünschte eine schöne Weihnachtszeit.