Der VW-Abgasskandal beschäftigt heute erneut den Bundesgerichtshof (BGH). Diesmal geht es um die Frage, ob betroffenen Diesel-Käufern auch dann Schadenersatz von Volkswagen zusteht, wenn sie ihre Klage erst 2019 oder 2020 erhoben haben. VW geht davon aus, dass die Ansprüche mit Ablauf des Jahres 201