Nach dem Tod einer 32-Jährigen infolge eines Eingriffs in einer privaten Badener Kinderwunschklinik im Juni muss sich ein Mediziner am Mittwoch am Landesgericht Wiener Neustadt unter anderem wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten. Der Anästhesist soll das Mittel Propofol vor der Verabreichung an die Frau unsachgemäß gehandhabt bzw. gelagert haben. Im Fall einer Verurteilung drohen dem Beschuldigten bis zu drei Jahre Haft.