Bis Jahresende dürfen in Deutschland keine Grossveranstaltungen stattfinden. Wer aus Risikogebieten zurückkommt, muss danach in Quarantäne und kann nicht damit rechnen, dass ihm seine Einkommensausfälle ersetzt werden. Zugbegleiter dürfen bei Verstössen gegen die Maskenpflicht Bussgelder einziehen.