Auf dem 100m Jagdstand nur DSB-Scheiben zugelassen sowie weitere Regelungen
Mit der Öffnung des 100m Jagdstandes müssen wir auf folgende bestehende und neue Regelungen hinweisen:
Es sind nur 100m-Scheiben des DSB (SpO Scheibe Nr. 4) und der entsprechende Einsteckspiegel zu verwenden.
Die Verwendung von bleifreien Geschossen ist untersagt.
Bei Selbstladern ist eine Hülsenfangvorrichtung zu benutzen.
Für Schäden an der Anlage kommt der Verursacher auf. Diese sind selbständig bei der Standverwaltung zu melden.
Ausnahmen sind vorab beim Landesgeschäftsführer zu beantragen.
Der Niedersächsische Sportschützenverband behält sich vor, Kontrollen in unregelmäßigen Abständen während der Schießzeiten durch einen Beauftragten vorzunehmen.
Bei Verstößen gegen die geltenden Regularien können zeitlich begrenzte oder dauerhafte Standverbote erteilt werden.
Hannover, 21.07.2020
Niedersächsischer Sportschützenverband e.V.