Heidelberg. (jola) Der Prozess gegen den damals 21-jährigen Mann, der seine Mutter im November 2019 in der gemeinsamen Wohnung in Rohrbach getötet hatte, hat am Montag am Heidelberger Landgericht begonnen. Für die rund zehn Zuschauer, darunter Freundinnen und Bekannte der Mutter, endete der Prozess allerdings nach kaum zehn Minuten. Auf Antrag der Verteidigerin Sandra Bauer schloss der Vorsitzende Richter André Merz die Öffentlichkeit bis zur Urteilsverkündung aus.
Dem jungen Mann wird zwar Mord vorgeworfen, die Jugendkammer des Landgerichts führt allerdings ein sogenanntes Sicherungsverfahren durch: Weil der damals 21-Jährige aufgrund seiner paranoiden Schizophrenie höchstwahrscheinlich nicht schuldfähig ist, wird über eine Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt entschieden. Es gehe nicht darum, den Angeklagten zu bestrafen, sondern die Gesellschaft vor ihm zu sichern, erklärte ein Gerichtssprecher auf RNZ-Anfrage.
Die Tat löste Ende vergangenen Jahres Bestürzung in Rohrbach aus. Die Frau wurde erst drei Tage nach ihrem Tod gefunden, weil ein Bekannter die Polizei informiert hatte, nachdem er sie tagelang nicht hatte erreichen können. Die Beamten fanden daraufhin die Leiche der Mutter und nahmen den Sohn fest, der sich noch in der Wohnung aufhielt. Er gestand die Tat und wurde in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht: "Stimmen" hätten ihm befohlen, seine Mutter zu töten.
Weil Umstände im Verfahren erörtert würden, die "den engsten Lebensbereich, insbesondere die Gesundheit" des Angeklagten betreffen, schließe man die Öffentlichkeit vom Verfahren aus, so Richter Merz in der Verhandlung. Bei Schuldunfähigen gebe es dabei "nicht solche Hürden wie bei geistig Gesunden", erklärte der Gerichtssprecher später. Die Öffentlichkeit auszuschließen sei zwar "nicht der Normalfall", "aber absolut üblich". Man kremple schließlich das Leben eines Menschen um, spreche über Diagnosen und Krankheitsbilder. Oft seien die Angeklagten auch weniger belastbar. "Man will, dass er eine Hauptverhandlung durchsteht. Das ist nicht selbstverständlich."
"Es geht darum, meinen Mandanten zu schützen", erklärte Verteidigerin Bauer. "Er ist noch ein junger Mann", betonte die Anwältin. Weil ihm noch eine weitere Tat vorgeworfen wird, die er im März 2019, damals 20 Jahre alt, begangen haben soll, ist die Jugendkammer zuständig. Zu dieser Zeit war er noch "Heranwachsender", habe aber auch schon an Wahnvorstellungen gelitten. Er soll auf dem Heimweg gegen 1 Uhr nachts eine ihm unbekannte Frau geschlagen und gewürgt haben – in Tötungsabsicht.
Auch Bauer ist besorgt darum, dass ihr Mandant die Verhandlung durchsteht. Es sind mehrere Prozesstage angesetzt. Als er die Zuschauer zu Beginn der Verhandlung am Montag gesehen habe, sei er "förmlich zusammengesackt". Um eine Atmosphäre zu schaffen, in der er sich auch traue, zu den Vorwürfen auszusagen, habe man auch die Verlesung der Anklageschrift – im Sicherungsverfahren Antragsschrift – ohne Öffentlichkeit durchgeführt.
Info: Es sind insgesamt fünf Prozesstage anberaumt, der letzte am Freitag, 31. Juli. Das Urteil könnte allerdings früher fallen.
Update: Montag, 20. Juli 2020, 20.27 Uhr
Heidelberg. (jola) Die Tat erschütterte Rohrbach: Ein psychisch kranker 21-Jähriger erstach Ende November 2019 seine 58-jährige Mutter in der gemeinsamen Wohnung. Die Tat wurde erst drei Tage später bekannt, nachdem ein Bekannter der Frau sich Sorgen gemacht hatte, weil er sie seit Tagen nicht erreichen konnte und schließlich die Polizei informierte. Die Beamten fanden die Leiche der Mutter in der Wohnung. Der Sohn, der sich ebenfalls dort aufhielt, wurde festgenommen und hat die Tat gestanden. Heute beginnt am Landgericht Heidelberg sein Prozess. Ihm wird Mord vorgeworfen.
Der 21-Jährige leidet an einer paranoiden Schizophrenie, heißt es vom Landgericht. "Stimmen" hätten ihm befohlen, seine Mutter zu töten, um "die Menschheit zu retten". Er wurde nach der Tat in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht.
Viele Nachbarn hatten damals mitbekommen, dass etwas Schlimmes passiert sein musste: Der Weg war von einem großen Polizeiaufgebot abgesperrt worden, einige sahen, wie der junge Mann in Handschellen abgeführt wurde. Es sprach sich schnell im Stadtteil herum. Beamte befragten außerdem die Nachbarn, ob sie etwas vom Verbrechen mitbekommen hatten. Doch fast niemand konnte etwas zu dem Vorfall sagen.
Einen Tag, nachdem die Polizei den Sohn festgenommen hatte, zeigten viele Anwohner ihre Betroffenheit und versammelten sich in der Nähe des Tatorts. Man habe die Frau in dem Viertel gut gekannt. Regelmäßig sei sie aufs jährliche Straßenfest gekommen und mit ihren Hunden sei sie häufig unterwegs gewesen. Über den jungen Mann konnten die Anwohner damals wenig sagen. "Da wohnst Du hier und bekommst nicht im entferntesten mit, was da passiert", sagte ein Anwohner gegenüber der RNZ.
Dem jungen Mann wird auch noch eine weitere Tat vorgeworfen. So soll er im März 2019 – unter denselben Wahnvorstellungen leidend – auf dem Heimweg gegen 1 Uhr nachts eine ihm unbekannte Frau in Heidelberg geschlagen und gewürgt haben, heißt es vom Landgericht. Auch hier habe er in Tötungsabsicht gehandelt.
Info: Der Prozess beginnt am heutigen Montag um 8.30 Uhr im Landgericht, Kurfürsten-Anlage 15. Es sind insgesamt fünf Prozesstage anberaumt, der letzte am Freitag, 31. Juli.