Das Finanzministerium erlässt am Montag eine Verordnung, die die Gewährung von Zuschüssen für standortrelevante Unternehmen regeln soll. Damit wird die letzte rechtliche Voraussetzung für die Auszahlung der AUA-Hilfen geschaffen. Ziel ist es, einen Rahmen für die Erhaltung der Zahlungsfähigkeit für standortrelevante Unternehmen zu schaffen, teilte das Finanzministerium am Sonntag der APA mit.