Die zunächst ausgesetzten Rodungen für das geplante Tesla-Werk im deutschen Brandenburg dürfen fortgesetzt werden. Dies entschied am Donnerstagabend das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg. Die Eilanträge der Umweltschützer gegen die vorzeitige Gestattung der Waldrodung auf dem künftigen Tesla-Gelände seien zurückgewiesen worden. Dieser Beschluss könne nicht angefochten werden.