Von Harald Berlinghof
Rhein-Neckar. Windräder verschandeln unsere Landschaft. Sie erzeugen Lärm, gesundheitsschädlichen Infraschall und töten seltene Vögel und Fledermäuse. Das sind die Argumente der Windkraftgegner. Windräder steigern den Anteil an erneuerbaren Energien in Deutschland und sind ein wichtiges Element, den Klimawandel zu verlangsamen. Sie tragen also ihren Teil zur Rettung der Erde bei, betonen die Befürworter.
In dieser Gemengelage befand sich der Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) bei der Entwicklung und Verabschiedung des Teilregionalplans Windenergie. Ein gemeinsames Dokument für die hessischen, rheinland-pfälzischen und badischen Bereiche hat man für alle anderen Themen längst fertiggestellt. Die Windenergie stellte der Verband wegen ihrer Komplexität und politischen Brisanz zurück.
Jetzt hat der Planungsausschuss dem Teilregionalplan zur Windkraft zugestimmt und der Verbandsversammlung empfohlen, das Dokument zu verabschieden. Es gilt als sicher, dass bei der Sitzung am 11. Dezember ein sieben Jahre dauerndes Verfahren abgeschlossen wird. Gestartet war der Verband 2012 mit 48 ausgewiesenen Arealen auf rund 4200 Hektar Gesamtfläche.
Nach jahrelangen Diskussionen und drei Offenlagen mit 1870 Einwänden und 10.400 Argumenten gegen die Planung sind in der aktuellen Fassung noch 23 Gebiete mit 2270 Hektar Fläche übrig geblieben. Das alles basiert auf einer Abstandsregelung von 1000 Metern zwischen Windkraftanlagen und Wohngebieten sowie 600 Metern zu Streusiedlungen mit nur wenigen Gebäuden.
Sollte die Bundesregierung wie erwartet ein Gesetz auf den Weg bringen, das auch für Streusiedlungen eine Distanz von einem Kilometer vorschreibt, müsste man in der Metropolregion Rhein-Neckar nacharbeiten. „Das würde die Zahl der potenziell aufstellbaren Windenergieanlagen in den gegenwärtig dafür vorgesehenen Flächen sicherlich noch einmal senken“, sagte Verbandsdirektor Ralph Schlusche. In welcher Dimension das sein könnte, sei nur schwer vorauszusagen. Allerdings wies Schlusche auch darauf hin, dass es im badischen Teil der Region eine Besonderheit gibt. Man habe dort – anders als in Rheinland-Pfalz und Hessen – ausschließlich sogenannte Vorranggebiete ausweisen dürfen, aber keine Ausschlussgebiete.
Stattdessen können die Kommunen nach eingehender Prüfung und Absprachen mit den übergeordneten Behörden grundsätzlich überall zulassen – sofern keine Ausschlusskriterien vorliegen und die Abstandsregelung eingehalten wird. Ausgeschlossen werden etwa Areale, die in Natur- oder Landschaftsschutzgebieten liegen. Auch die Existenz seltener Tier- und Pflanzenarten oder auch die Nähe von Flug- oder Hubschrauberlandeplätzen kann die Ansiedlung der Anlagen verhindern.
In Rheinland-Pfalz dagegen ist es prinzipiell möglich, Ausschlussgebiete in der Planung festzulegen. Davon hat man dort auch für bestimmte Bereiche des Pfälzerwalds Gebrauch gemacht. Auf badischer Seite wurde lange darüber diskutiert, ob man die Bergstraße und die dahinter liegende Hügelkette für tabu erklären könne.
„Das durften wir nicht. Aber wir haben aufgrund dieser Diskussion davon abgesehen, in diesen Bereichen Vorranggebiete auszuweisen – wohl wissend, dass wir damit aber keinen Ausschluss bewirken können. Diese Flächen bleiben unbeplanter Außenbereich, wo Kommunen Windenergie potenziell zulassen dürfen“, erklärte Schlusche.
Die Einwände von Bürgern und Initiativen haben bewirkt, dass Gebiete in Hardheim, Sinsheim, Grasellenbach und Meckesheim gestrichen wurden (die RNZ berichtete bereits). Einige Areale wurden auch verkleinert. Dazu gehört im Neckar-Odenwald-Kreis das Gewann „Großer Wald“ (Buchen) und die Fläche „Stöckich/Großer Wald (Ravenstein und Osterburken).
Verzichtet hat der Verband darauf, sogenannte Prüfgebiete, die noch umstritten waren, in den Plan aufzunehmen. Eine vierte Offenlage und eine nochmalige zeitliche Verzögerung wollte man vermeiden.