Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Convention on the Rights of the Child, CRC) wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Nahezu alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen haben die Konvention ratifiziert, als zweitletztes Land Somalia - die einzige verbliebene Ausnahme sind die USA.
Starker Nachholbedarf in Deutschland
Doch auch hierzulande sehen Experten noch erhebliche Defizite bei der Umsetzung der Kinderrechte. Laut dem Übereinkommen, welches Kindern unabhängig von der Zustimmung ihrer Eltern Rechte einräumt, haben die Vertragsstaaten dafür zu sorgen, dass diese Rechte auch im Einklang mit ihrem innerstaatlichen Recht und ihren Verpflichtungen aus den einschlägigen internationalen Übereinkünften umgesetzt werden.
Der Präsident des Kinderhilfswerks (DKHW), Thomas Krüger, sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) dazu:
Nach wie vor werden die Interessen von Kindern im täglichen Leben oft übergangen", selbst von Behörden und Verwaltungen.
Zudem sei es für die Umsetzung der Kinderrechte problematisch, dass die 16 deutschen Bundesländer sehr unterschiedlich damit umgingen. Beispielsweise gebe es hinsichtlich der Kinderarmut in Deutschland teils gravierend unterschiedliche Quoten.
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Er kritisierte diesen "föderalen Flickenteppich", wodurch die verbrieften Kinderrechte je nach Bundesland ganz verschieden umgesetzt werden. Denn laut UN-Konvention hat jedes Kind ein Recht auf Schutz vor Gewalt, auf Bildung, Gesundheit, Beteiligung, ein Anrecht auch auf seine Eltern. Deshalb sollten Kinderrechte systematisch ausgebaut und im Grundgesetz verankert werden, fordert Krüger. In zwei Wochen wolle das Kinderhilfswerk nun die Ergebnisse seines Monitorings der Kinderrechte vorstellen, was den Landesregierungen helfen soll, die Stärken und Schwächen ihrer eigenen Kinder- und Jugendpolitik zu überprüfen und diese dann gezielt zu verbessern, erklärte Krüger.
Seit langem hat der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) die Politiker in Deutschland dazu aufgerufen, Kinderrechte hierzulande in das Grundgesetz aufzunehmen:
Ich erwarte, dass der Deutsche Bundestag und der Deutsche Bundesrat sich mit Zwei-Drittel-Mehrheit zu den Rechten der Kinder bekennen", sagte DKSB-Präsident Heinz Hilgers.
Die Große Koalition hatte im Koalitionsvertrag vereinbart, die Rechte von Kindern im Grundgesetz zu verankern.
"Die UN-Kinderrechtskonvention wird heute 30 Jahre. Und genauso lange diskutieren wir schon über die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Jetzt stehen wir endlich kurz davor."
— BM der Justiz und für Verbraucherschutz (@BMJV_Bund) 20. November 2019
BM Christine Lambrecht zu #Kinderrechte#Grundgesetzpic.twitter.com/PopUCYUK9l
Im Bundestag und Bundesrat sind Zweidrittelmehrheiten notwendig, um die Grundgesetzänderung umzusetzen. Doch hat die Union nun Vorbehalte signalisiert, dass damit womöglich die Erziehungshoheit der Eltern ausgehebelt und dem Staat gegenüber den Eltern zu viel Einfluss eingeräumt werde, immerhin umfassen die Kinderrechte der UNO neben körperlicher Unversehrtheit beispielsweise auch die Religionsfreiheit und die politische Mitbestimmung, welche der Staat schützen und durchsetzen müsste.
Hilgers weist solche Bedenken zurück:
Die Kinderrechte richten sich nicht gegen die Eltern, sondern adressieren den Staat. Sie stärken die Kinder und ihre Eltern und lassen ihre Interessen mehr Berücksichtigung finden.
Auch der Kinderrechte-Experte Dr. Sebastian Sedlmayr ging gegenüber UNICEF auf diese und weitere Fragen ein und meinte, es gehe darum, die Kinderrechte zu stärken, und nicht darum, die Elternrechte zu schwächen.
Die Kinderrechtskonvention schützt in Artikel 5 in aller Klarheit die Elternrechte. Deshalb sind wir sehr zuversichtlich, dass die Zweidrittelmehrheit aus Bundestag und Bundesrat, die für die Grundgesetzänderung nötig wäre, genau darauf achten wird, die Elternrechte nicht anzutasten.