Von Maria Stumpf
Heidelberg-Wieblingen. Ein Stadtkern mit charakteristischen Strukturen, viele Grünflächen: Die städtebauliche Ensemblewirkung mit Bauten vorwiegend aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg möchte man im alten Ortsteil von Wieblingen mit einer Sanierungssatzung bewahren und bestehende Missstände beseitigen. Vertreter der Stadtverwaltung und der Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz (GGH) informierten dazu mit einem ersten Satzungsentwurf im evangelischen Gemeindehaus. Rund 50 Wieblinger waren gekommen.
Wie Architektin Cornelia Baier vom Stadtplanungsamt erklärte, stehen Fördermittel in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro zur Verfügung. Davon seien 650.000 Euro von Bund und Land bezuschusst. "Die Fördersumme mag auf den ersten Blick nicht so hoch erscheinen", räumte sie ein. "Aber die steuerlichen Abschreibungen für die Bauherren werden sich schon lohnen." Bei den Fördermitteln handelt es sich um einen Zuschuss für Umbaumaßnahmen.
Die Gebietsgrenzen der geplanten Sanierungssatzung wurden nach einer Ortsbildanalyse bestimmt. "Wir waren vor Ort und haben nach der Recherche über die Stadtgeschichte eine Dokumentation der entsprechenden Straßenzüge gemacht." Die einzelnen Gebäude im geplanten Gebietsbereich - immerhin rund 29 Hektar - müssen eine städtebauliche Typologie aufweisen und erhaltenswert sowie von städtebaulicher Bedeutung sein. Das können Dächer oder Fensterrahmen sein, Fassaden, Türen oder historische Toreinfahrten: "Jedes Gebäude wurde fotografiert und in eine von fünf Kategorien eingeordnet." Gebäude der ersten beiden Kategorien zum Beispiel besitzen insbesondere zur Straßenseite erhaltenswerte Fassaden und Dächer.
Im Großen und Ganzen geht es um den Ortskern zwischen Kappesgärten, Neckarauer Straße, Edinger Straße, Adlerstraße und Neckarhamm bis Hermann-Treiber-Straße. "Aber man hat keinen Rechtsanspruch auf die Fördermittel", betonte Jürgen Walter von der GGH. Die GGH entscheide über die Förderfähigkeit und steuerliche Abschreibung.
Die betroffenen Wieblinger zeigten sich mehrheitlich angetan. "Ich erhalte diese Häuser gern", brachte es ein Anwohner auf den Punkt. Warum sich die Stadt nicht für eine Erhaltungssatzung, sondern für eine Sanierungssatzung entschieden hat, sorgte allerdings für etwas Unmut. "Das ist doch ein rechtswidriger Etikettenschwindel", schimpfte ein Mann. "Wieso reichen nicht örtliche Bauvorschriften?" Bei den Häusern lägen städtebauliche Missstände vor, antworteten Stadtmitarbeiter. "Und nur mit einer Sanierungssatzung gibt es Fördermittel", betonten Baier und Walter.
Weitere Fragen kamen meist zur Eingruppierung der Kategorien und Festlegung des Geltungsbereichs. Beier räumte ein, dass die Bausubstanz keine Rolle gespielt habe: "Nur die Optik." Wieso der Bereich Neckarhamm dann aus der Gebietsgrenze ausgeschlossen sei? "Es finden sich hier bereits viele Neubauten oder Gebäude mit einer anderen Architektursprache", hieß es.
Die Satzung ist zunächst ein Entwurf und soll im ersten Halbjahr 2020 in den Gremien zur Entscheidung kommen. Bis zum 30. Oktober können Bürger noch Anregungen beim Stadtplanungsamt oder im Technischen Bürgeramt einreichen.
Info: Details zum Satzungsentwurf gibt es unter www.heidelberg.de