Der Berliner Weihnachtsmarkt vor dem Schloß Charlottenburg ist nicht für die Sicherheitsmaßnahmen gegen Terroranschläge zuständig. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied am Dienstag zugunsten des Weihnachtsmark-Betreibers. Die Gefahr von Terroranschlägen werde nicht durch den Weihnachtsmarkt hervorgerufen, sondern komme vielmehr von außen.