Der Schutz von Märkten vor Terroranschlägen ist nicht Aufgabe des Veranstalters: Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Dienstag in einem Eilverfahren. Maßnahmen zur Abwehr von solchen Gefahren könnten nicht dem Betreiber eines Weihnachtsmarktes auferlegt werden, hieß es. Vor Gericht gezogen war der Veranstalter des Weihnachtsmarktes vor dem Charlottenburger Schloss.