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Riester-Reform: Altersvorsorgedepot, Zulagen und Steuervorteile erklärt

Neue Regeln für die Riester-Rente: ETF-Depots, mehr Renditechancen und weniger Garantien sollen die Altersvorsorge verbessern. Was Sparer jetzt wissen sollten. Seit Jahren steht die Riester-Rente in der Kritik, nun hat der Bundestag den Weg für ein neues Modell der privaten Altersvorsorge frei gemacht . Mit der Reform soll die staatlich geförderte Vorsorge einfacher, günstiger und vor allem renditestärker werden. Was sich jetzt alles ändert, ab wann Sie die neuen Produkte abschließen können und was die Reform für Sparer bedeutet, die bereits einen Riester-Vertrag besitzen, haben wir für Sie zusammengefasst. Was ist die Riester-Rente und warum wird sie reformiert? Die Riester-Rente ist eine Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, die 2002 unter Rot-Grün eingeführt wurde. Ihren Namen hat sie vom früheren Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD), der sie als Antwort auf die deutliche Senkung des Rentenniveaus entwickelte. Seine Idee damals: Die Riester-Rente sollte die Verluste in der gesetzlichen Rente komplett wettmachen. Eigentlich sollte seitdem jeder Arbeitnehmer und Beamte eine private Altersvorsorge besitzen, die vom Staat mit Zulagen und Steuervorteilen gefördert wird. Davon kann aber keine Rede sein. Interview zur Riester-Reform: Das raten Verbraucherschützer Sparern jetzt Zwar wuchs die Zahl der Riester-Verträge nach der Einführung schnell und erreichte Ende 2017 mit mehr als 16,6 Millionen ihren Höchststand. Seit 2018 ist die Entwicklung jedoch rückläufig. Ende 2024 gab es laut Regierungsangaben noch knapp 15 Millionen Verträge, bis zu ein Viertel davon wird aber nicht mehr aktiv bespart. Die Gründe sind vielfältig: zu hohe Kosten, zu geringe Renditen, komplizierte Regeln bei der Förderung. Auch die Vorgabe, dass Anbieter zu Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen garantieren mussten, erschwerte es Anbietern, das Geld gewinnbringender am Kapitalmarkt anzulegen. Von vielen Riester-Verträgen profitierten in der Folge nicht die Sparer, sondern die Anbieter. Berechnungen des Geldratgebers "Finanztip" zufolge erreichen die Verträge oft nur Renditen von etwa einem Prozent bis zum 85. Lebensjahr . Damit lässt sich also nicht einmal die Inflation ausgleichen. Was ist jetzt neu? Neu eingeführt wird ein sogenanntes Altersvorsorgedepot . Dabei handelt es sich um ein speziell zertifiziertes Wertpapierdepot, in das Sparer breit gestreute Fonds und ETFs mit moderatem bis erhöhtem Risiko legen können. Empfehlenswert ist ein Sparplan auf einen weltweiten Aktien-ETF, etwa den MSCI World Index . Auch bestimmte Anleihen sind erlaubt. Nicht vorgesehen ist die Geldanlage in Einzelaktien , Kryptowährungen oder Zertifikate . Das Altersvorsorgedepot unterliegt keiner Beitragsgarantie. Das eröffnet höhere Renditechancen, bedeutet aber auch mehr Kursschwankungen . Auf lange Sicht bringt ein breit gestreutes Investment am Aktienmarkt aber ansehnliche Renditen. Wer in den vergangenen Jahrzehnten 15 Jahre lang in den MSCI World investiert war, konnte im Schnitt eine Rendite von mehr als 8 Prozent pro Jahr erzielen. Mehr zum Altersvorsorgedepot lesen Sie hier. Neben dem Altersvorsorgedepot, das Sie selbst bestücken können, muss jeder Anbieter ein sogenanntes Standardprodukt im Sortiment haben. Dieses kombiniert einen risikoarmen mit einem chancenorientierten Fonds. Die jährlichen Effektivkosten dürfen dabei 1,0 Prozent nicht überschreiten. Gedacht ist das Angebot vor allem für Einsteiger, die sich nicht selbst um die Auswahl kümmern möchten. Die Reform ermöglicht es zudem, dass erstmals auch ein öffentlicher Träger ein Standardprodukt anbietet. Dieses muss den gleichen Kriterien entsprechen wie die privat angebotenen Standardprodukte, könnte nach Ansicht von Verbraucherschützern aber günstiger ausfallen als bei privaten Anbietern. Wie beim bisherigen Riester wird es außerdem weiterhin sogenannte Garantieprodukte geben, also private Rentenversicherungen, bei denen Beiträge und Zulagen bis zu einer bestimmten Höhe vom Anbieter garantiert werden müssen. Im alten System galt die Pflicht zu einer 100-Prozent-Garantie. Für diese können sich Sparer auch weiterhin entscheiden. Hinzu kommen Produkte mit 80-prozentiger Garantie. Versicherer haben damit etwas mehr Flexibilität bei der Anlage und können ein wenig chancenorientierter investieren. Neu ist auch, dass es in der Auszahlphase keinen Zwang zu einer lebenslangen Rentenzahlung mehr gibt. Sparer können diese Option wählen, müssen es aber nicht. Möglich ist auch ein Auszahlplan bis zum Alter von mindestens 85 Jahren. Wer kann die neue Förderung nutzen? Förderberechtigt sind neben Arbeitnehmern und Beamten auch alle Selbstständigen. Das war im alten Riester-System anders. Dort konnten nur jene Selbstständige riestern, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder über einen pflichtversicherten Ehepartner förderberechtigt waren. Wie funktioniert die neue Förderung? Es wird weiterhin Zulagen und Steuervorteile geben, allerdings mit anderen Regeln. Die Zulagen richten sich künftig nicht mehr nach dem Einkommen, sondern hängen direkt davon ab, wie viel Geld Sie tatsächlich in ein Vorsorgeprodukt einzahlen. Dabei gilt folgende Staffelung: Für die ersten 360 Euro Einzahlung pro Jahr gibt es 50 Cent je Euro vom Staat. Das entspricht maximal 180 Euro. Für Einzahlungen zwischen 360,01 Euro und 1.800 Euro kommen 25 Cent pro Euro hinzu. Insgesamt sind so bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr möglich. Zusätzlich gibt es eine Kinderzulage: Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird ein weiterer Euro je eingezahltem Euro gewährt, maximal 300 Euro pro Kind und Jahr. Die maximale Kinderzulage ist also ab einem Sparbeitrag von 25 Euro im Monat erreicht. Wer vor dem 25. Lebensjahr startet, erhält außerdem einmalig 200 Euro als Bonus. Der Mindestbeitrag liegt bei 120 Euro im Jahr. Mehr als 1.800 Euro dürfen Sie zwar einzahlen, dafür gibt es jedoch keine zusätzliche Förderung. Neben den Zulagen können Sie die eigenen Einzahlungen ebenfalls bis zu einer Höhe von 1.800 Euro im Jahr steuerlich geltend machen. Die erhaltenen Zulagen dürfen Sie zusätzlich berücksichtigen. Wichtig zu wissen: Das Finanzamt führt automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung durch. Dabei wird verglichen, ob Ihre Steuerersparnis höher ist als die Zulagen. Ist das der Fall, wird Ihnen die Differenz über den Steuerbescheid erstattet. Sind die Zulagen günstiger, bleibt es bei diesen. So kommt stets die Variante zum Tragen, die für Sie individuell günstiger ist. Für wen lohnt sich welches Produkt? Grundsätzlich kann man sagen: Wenn Ihnen an einer möglichst hohen Rente gelegen ist und Sie noch mindestens 15 Jahre Zeit haben, bis Sie regulär mit der Auszahlphase beginnen, sollten Sie sich das Altersvorsorgedepot oder das Standardprodukt des öffentlichen Trägers anschauen. Dort werden die Kosten aller Voraussicht nach am niedrigsten sein und gleichzeitig wird Ihr Geld am gewinnbringendsten angelegt. Bequemer ist dabei das staatlich organisierte Standardprodukt, da Sie sich nicht selbst um die Depotzusammensetzung kümmern müssen. Andererseits geben Sie damit auch Kontrolle ab. Bestücken Sie Ihr Altersvorsorgedepot hingegen selbst, haben Sie direkten Einfluss auf die laufenden Kosten der Fonds oder ETFs . Wer bereits privat einen ETF-Sparplan besitzt , dürfte keine Mühe haben, selbst ein Altersvorsorgedepot einzurichten. Allerdings werden die beiden Depots unterschiedlich besteuert. Beim Altersvorsorgedepot bleiben Gewinne und Umschichtungen während der Ansparphase steuerfrei. Das verstärkt langfristig den Zinseszinseffekt . Bei einem normalen ETF-Sparplan fällt hingegen Abgeltungsteuer auf laufende Erträge und auf die sogenannte Vorabpauschale an. Wie die Besteuerung von ETF-Sparplänen genau funktioniert, lesen Sie hier. In der Auszahlphase werden beim Altersvorsorgedepot aber alle Auszahlungen mit dem persönlichen Grenzsteuersatz bei der Einkommensteuer versteuert. Der dürfte in der Regel höher liegen als die 25 Prozent Abgeltungsteuer, die bei einem normalen ETF-Sparplan fällig werden. Dort werden zudem nur die Erträge besteuert, nicht die kompletten Auszahlungen – und das bei Aktien-ETFs auch nur zu 70 Prozent (sogenannte Teilfreistellung). Selbstentscheider sollten also genau rechnen, ob sich das Altersvorsorgedepot wirklich lohnt. Entscheidend sind unter anderem die jeweiligen Kosten, die familiäre Situation (je mehr Kinder, desto mehr Zulagen), die Höhe der Einzahlungen, das Gesamteinkommen und das Alter des Sparers. Beispielrechnungen für typische Fälle werden wir in Kürze veröffentlichen. Deutlich weniger rentabel werden die Garantieprodukte sein, die die Versicherer vertreiben. Das liegt zum einen an den Garantien selbst, da die Anbieter dadurch sicherheitsorientierter anlegen müssen, zum anderen an den wahrscheinlich höheren Kosten für Verwaltung und Service. Auch dürften diese Produkte vor allem von Versicherungsmaklern und Vermögensberatern empfohlen werden, die auf Provisionsbasis arbeiten. Hier ist laut Verbraucherschützern immer Vorsicht geboten. Ab wann kann man die neue Vorsorge abschließen? Nach dem Beschluss im Bundestag muss noch der Bundesrat sein Okay geben. Die neuen Vorsorgeprodukte sollen dann zum 1. Januar 2027 auf dem Markt sein. Neue Riester-Verträge nach den bisherigen Förderbedingungen können Sie dann nicht mehr abschließen. Was passiert mit alten Riester-Verträgen? Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, darf diesen auch ab 2027 weiter nach den Regeln des alten Systems besparen. Es gibt einen Bestandsschutz. Sie können aber auch in ein neues Modell wechseln, ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Allerdings können dabei Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen. Die Entscheidung können Sie zudem nicht wieder rückgängig machen. Wer sollte ins neue System wechseln? Das hängt stark vom Einzelfall ab. Auch wird es darauf ankommen, wie hoch die Kosten der neuen Produkte letztlich ausfallen. Für manche Geringverdiener mit mehreren Kindern kann das alte Riester-System weiterhin günstiger sein , da dort die Kinderzulagen unabhängig von der Einzahlungshöhe gewährt werden. Allerdings hatte die Bundesregierung die Geringverdienerförderung im reformierten System noch mal nachgebessert. Die vollen Kinderzulagen gibt es dort ab einer monatlichen Einzahlung von 25 Euro. Haben Sie Ihren Riester-Vertrag bereits viele Jahre bespart und stehen nun kurz vor dem Renteneintritt, sollten Sie – sofern finanziell möglich – mit dem Wechsel in die Auszahlphase noch warten. Denn die kann im neuen System deutlich flexibler und günstiger für Sie sein. Es ist dann sinnvoll, ins neue Modell zu wechseln und erst dann in die Auszahlphase zu gehen.

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