Das Haus der Geschichte beendet den jahrelangen Streit um den Schabowski-Zettel. Das Museum muss nun offenlegen, wer das Schlüsseldokument des Mauerfalls verkauft hat. Die Stiftung Haus der Geschichte verfolgt ihre Revision im Streit um den sogenannten Schabowski-Zettel nicht weiter. Damit akzeptiert sie das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen und beendet ein jahrelanges Verfahren. Das Gericht hatte entschieden, dass die Stiftung einem Journalisten Auskunft darüber geben muss, wer das historische Dokument verkauft hat. Zuvor hatten bereits das Verwaltungsgericht Köln und das OVG zugunsten des Klägers entschieden. Geklagt hatte ein Reporter der "Bild"-Zeitung. Er berief sich auf den presserechtlichen Auskunftsanspruch und wollte nachvollziehen, wer den Zettel veräußert hat und wie der Ankauf mit öffentlichen Mitteln zustande kam. Die "Bild" wollte nach eigener Aussage herausfinden, wer ein Stück deutscher Zeitgeschichte "zu Geld gemacht" hat. Die Gerichte folgten dieser Argumentation und stellten das öffentliche Interesse an Transparenz über die Vertraulichkeitszusagen der Stiftung. Ex-Stasi-Offizier erinnert sich : "Für uns war das eine rauschende Ballnacht" Tausende Alltagsobjekte : In Marzahn lagert ein wahrer DDR-Schatz Die Stiftung hatte die Namen nicht nennen wollen, weil sie den Verkäufern Anonymität zugesichert hatte. Solche Vereinbarungen seien in der Museumsarbeit üblich und notwendig, um bedeutende Objekte überhaupt erwerben zu können, argumentierte die Stiftung. Nachdem sie jedoch in zwei Instanzen unterlegen war, bewertete sie die Erfolgsaussichten einer Revision als gering und beendete das Verfahren. Dokument des Mauerfalls Der Schabowski-Zettel gilt als ein zentrales Dokument der deutschen Zeitgeschichte. Auf der Pressekonferenz am 9. November 1989 strukturierte er den Auftritt von SED-Politbüromitglied Günter Schabowski – jene Veranstaltung, die wenige Stunden später zum Fall der Berliner Mauer führte. Der Zettel ist ein liniertes A4-Blatt aus einem Notizblock, beschrieben mit schwarzem und rotem Kugelschreiber. Darauf notierte Schabowski Stichworte zu den politischen Beschlüssen und Personalnachrichten, die er für die DDR-Regierung verkünden wollte. Erst "kurz vor Schluß" wollte er auf den entscheidenden Punkt kommen: den Beschluss des Ministerrats zu neuen Reiseregeln. Hinter einem roten Pfeil schrieb er sich dafür "Verlesen Text Reiseregelung" auf, darunter den Vermerk: "Noch Fragen". Auf die Nachfrage eines Journalisten, ab wann die neue Regelung gelten solle, war Schabowski nicht vorbereitet. Er suchte in seinen Unterlagen und sagte schließlich den folgenreichen Satz: "Das tritt nach meiner Kenntnis … ist das sofort, unverzüglich." Tatsächlich sollte die Regelung erst später in Kraft treten. Noch am selben Abend strömten tausende DDR-Bürger zu den Grenzübergängen. Die Mauer fiel. Umstrittene Herkunft Die Provenienz des Dokuments ist seit Jahren Gegenstand von Debatten. Nach Angaben der Familie Schabowski soll der ehemalige SED-Politiker den Zettel Anfang der 1990er-Jahre zusammen mit weiteren Unterlagen an Bekannte gegeben haben. Die Papiere seien nie zurückgekehrt. Seine Frau Irina Schabowski sprach später vom "kaltblütigen Verkauf einer gestohlenen Sache". 2015 kaufte das Haus der Geschichte das Original für 25.000 Euro an und nahm es in seine Sammlung auf. Nach Darstellung der Stiftung gab es einen Erstverkäufer, der das Blatt weitergab, und einen Zweitveräußerer, der es dem Museum schließlich überließ. Genau diese Namen wollte der "Bild"-Reporter erfahren, um den Weg des Dokuments und die Rechtmäßigkeit des Verkaufs nachvollziehen zu können. Die Stiftung warnte hingegen vor den Folgen einer Offenlegung. Vertraulichkeitszusagen seien eine Voraussetzung, um historische Objekte für öffentliche Sammlungen zu sichern. Ohne sie drohten Nachteile gegenüber privaten Sammlern. Zudem habe der Verkäufer angekündigt, im Fall einer Namensnennung die Rückabwicklung des Kaufs zu prüfen. Mit dem Verzicht auf eine weitere Revision ist der Rechtsstreit nun beendet. Die Stiftung hält zwar an ihrer Rechtsauffassung fest, muss die Entscheidung der Gerichte jedoch akzeptieren.