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Politiker-Beleidigung und Meinungsfreiheit: Was wollte Merz sagen?

Die Freiheit der Rede ist uns heilig. Jedenfalls die der eigenen Rede. Wie steht es um die Meinungsfreiheit in Deutschland? Im Prinzip gut. Aber nur im Prinzip. Andreas H. aus Heilbronn bleibt ein freier Mann. Er muss auch keine Geldstrafe zahlen. Obwohl die Polizei ihn angezeigt hat. Im Oktober 2025, als der Bundeskanzler einen Besuch in seiner Stadt ankündigte, postete der schwäbische Rentner auf Facebook: "Pinocchio kommt nach HN." Ende Januar flatterte ihm ein amtliches Schreiben der Kriminalpolizei ins Haus. Er erfuhr, dass ihm eine Straftat nach Paragraf 188 Strafgesetzbuch (Politiker-Beleidigung) zur Last gelegt werde. Die Staatsanwaltschaft führte ein Ermittlungsverfahren. H. wurde weit über seine Heimatstadt hinaus bekannt. Von "Bild" bis "Tagesschau" fragten die Medien: Wie, das soll eine strafbare Beleidigung sein? Vielleicht Majestätsbeleidigung? Die Schmuddelmedien in der rechten Ecke sahen sich bestätigt: Die Meinungsfreiheit in unserem Land ist in akuter Gefahr. Das hatte Trumps Vize JD Vance uns schon vor einem Jahr vorgehalten, er löste einen Sturm der Entrüstung aus. Jetzt Heilbronn – also doch? Weniger Aufsehen hat vor ein paar Tagen die Meldung erregt, die Staatsanwaltschaft habe das Ermittlungsverfahren gegen H. eingestellt. Es handele sich bei seinem Facebook-Post um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte und damit zulässige Machtkritik. Hätte man natürlich auch von Anfang an wissen können. "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern ..." So steht es im Artikel 5 des Grundgesetzes. Klarer geht es nicht. Andererseits: Ein Recht ohne Grenzen gibt es nicht. Wenn Sie der Meinung sind, Ihr Chef sei ein Volltrottel, dann dürfen Sie ihm diese Meinung nicht geigen, nicht einmal, wenn es stimmt. Das wäre eine Beleidigung. Ich schätze, die könnte Sie als Normalverdiener 500 Euro kosten. Je kraftvoller Ihr verbaler Schlag, desto teurer, die Rechtsprechung ist ausgefeilt, es gibt kaum einen Fall, den es nicht schon gegeben hätte. Keine Ausnahmen Der Fall des Andreas H. ist allerdings etwas anders gelagert. Bei ihm ging es nicht einfach um eine Beleidigung, sondern um eine Politikerbeleidigung. Der ominöse Paragraf 188 wurde erst 2021 verschärft, in bester Absicht. Vor allem Lokalpolitiker sollten vor wüsten Anwürfen geschützt werden, es ging gegen Hass und Hetze im Internet. Seitdem ist die Sache aus dem Ruder gelaufen. Tausende Verfahren wurden eingeleitet, führten zu Geldstrafen, laufen noch oder wurden eingestellt. In den allermeisten dreht es sich nicht um Provinzpolitiker, sondern um Spitzenpolitiker. Robert Habeck und Karl Lauterbach haben sich besonders häufig auf diese Norm berufen, auch Alice Weidel ist ganz vorn mit dabei. Das ist interessant, weil die AfD offiziell die Abschaffung des Paragrafen 188 fordert. Ausnahmsweise hat sie meine Unterstützung. Politiker brauchen kein Sonderstrafrecht. Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede sind bei Herrn Merz genauso strafbar wie bei Frau Müller. Das reicht. Wäre damit die Debatte um die Meinungsfreiheit in Deutschland erledigt? Garantiert nicht. Friedrich Merz hat im Februar auf der Münchener Sicherheitskonferenz auf die Vorwürfe geantwortet, die Vance ein Jahr zuvor am selben Ort erhoben hatte. Er sagte, der Kulturkampf der MAGA-Bewegung sei nicht unserer. Danke. Aber dann: "Die Freiheit des Wortes endet hier bei uns, wenn sich dieses Wort gegen Menschenwürde und Grundgesetz wendet." Dafür hat er viel Beifall bekommen, meinen allerdings nicht. Die Menschenwürde ist ein weites Feld, konzentrieren wir uns auf das Grundgesetz. Steht das, wie Merz vermuten lässt, außerhalb der Kritik? Im Grundgesetz steht zum Beispiel, dass wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat. Vielleicht finden Sie, die Grenze sollte auf 16 herabgesetzt werden. Unabhängig davon, ob das eine gute Idee ist, vertreten Sie damit eine unzulässige Meinung? Das kann Merz nicht gemeint haben. Worauf will Merz hinaus? Oder es ging ihm ums ganz Grundsätzliche, die sogenannte Ewigkeitsklausel. Die besagt, dass die Eckpfeiler unseres Staatswesens unumstößlich sind: Deutschland ist eine Demokratie, ein Rechtsstaat, ein Sozialstaat. Eine Republik, keine Monarchie. Daran kann nicht einmal eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag etwas ändern, die Verfassungsrichter würden die Entscheidung kippen. Das ist gut so. Aber ist deshalb die Meinung verboten, mit einer Monarchie wären wir vielleicht doch besser dran? Weniger Steinmeier, mehr royales Lametta! Bitte kein Ermittlungsverfahren einleiten, es war nicht so gemeint. Also, was hat Merz gemeint? Er redet ja manchmal ins Unreine, das wäre nicht das erste Mal. Aber mir ist nicht ganz wohl dabei, dass unser Bundeskanzler sich in solch einer Grundsatzfrage derart kryptisch ausdrückt. Wie halten Sie es persönlich mit der Meinungsfreiheit? Sind Sie dafür, dass die Grenzen möglichst weit gezogen werden? Schließlich heißt es Meinungsfreiheit, nicht Meinungsregulierung. Ich bin dabei. Aber dann müssen wir den Stresstest auf Ihre und meine demokratische Belastbarkeit machen. Falls Sie zu den AfD-Sympathisanten gehören, die besonders laut gegen Redeverbote und Zensur wettern, beantworten Sie bitte folgende Frage: Rechte sind Faschisten – ist es in Ordnung, wenn der politische Gegner das so pauschal behauptet? Ich vermute übrigens, das darf man tatsächlich öffentlich so sagen. Es gibt ein legendäres Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 1995 über die Parole "Soldaten sind Mörder" zu urteilen hatte. Ergebnis: Erlaubt, die Meinung ist frei. Für mich sind andere Fragen schmerzhaft: Ist es tolerabel, wenn ein palästinensisch-syrischer Filmemacher auf der Berlinale die Meinung äußert, Deutschland sei Partner des Völkermordes in Gaza? Umweltminister Carsten Schneider hat aus Protest gegen diesen Satz den Saal verlassen. Respekt. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat sogar die Absetzung der Berlinale-Chefin betrieben. Weimer wendet sich sehr ernsthaft und konsequent gegen Antisemitismus, das rechne ich ihm hoch an. Aber wo ist die Grenze des Sagbaren? In den USA ist es anders Muss ich die Meinung ertragen, dass Israel einen Genozid begeht? Die halbe Welt denkt so, mindestens. Auf deutschen Straßen wird die Auslöschung des Staates Israel gefordert, das ist doch eine Schande! Das Geraune im Internet von der jüdischen Weltverschwörung, das muss man doch unterbinden, angesichts der deutschen Geschichte? Oder wäre das Zensur? Diese Sätze lesen Sie immer wieder: Antisemitismus ist keine Meinung. Hass ist keine Meinung. Das stimmt. Wer eine Volks- oder Religionsgruppe verächtlich macht oder verleumdet, macht sich der Volksverhetzung schuldig. Wer Hass-Posts im Internet veröffentlicht, kommt mit dem Beleidigungs-Paragrafen in Konflikt. Vergleichbare Paragrafen gibt es übrigens in den USA nicht. Wer sich beleidigt fühlt, muss dort seine Ansprüche zivilrechtlich geltend machen. Die Amerikaner legen die Meinungsfreiheit extrem weit aus, auch die Leugnung des Holocaust gilt als Meinung. Das hat nichts mit Trump und Vance zu tun, das gilt seit 1791, der Präsident hieß George Washington . Es ist eine deutsche Neigung, auf jede Fehlentwicklung mit neuen Gesetzen zu reagieren. 1995, nach dem Soldatenurteil des Verfassungsgerichts, brachte die Union gleich einen Gesetzentwurf zum Ehrenschutz der Bundeswehr ein. Er wurde nie verabschiedet, weil die Mehrheitsverhältnisse sich änderten. Leider ist bei der Politikerbeleidigung nichts dazwischengekommen. Lasst die Meinung frei! Nicht nur die kritische, auch die abwegige, die böswillige, die dumme. Freiheit ist anstrengend, manchmal auch eine Zumutung. Gesetze gegen ihren Missbrauch haben wir genug. Nein: Wir haben mindestens ein Gesetz zu viel, den Paragrafen 188.

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