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Plädoyers: Nach Missbrauch mehrjährige Haftstrafe für Lehrer gefordert

Stern 

Der Angeklagte zeigte sich weitgehend geständig, die Strafmaßforderungen gehen doch deutlich auseinander. Derweil wurden im Gerichtssaal auch Vorwürfe gegen das System Schule laut.

Im Missbrauchsprozess gegen einen weiteren Lehrer eines Erfurter Gymnasiums hat die Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahre beantragt. Sie wirft dem Musik- und Religionslehrer vor, dutzendfach drei Schülerinnen im Zeitraum von März 2013 bis April 2025 missbraucht und eine von ihnen in zwei Fällen vergewaltigt zu haben. Der 58-Jährige hat die Missbrauchsvorwürfe weitgehend eingeräumt, die Vergewaltigungen aber weist er von sich.

Schon das erste Verfahren gegen einen anderen bereits wegen Missbrauchs einer Schülerin zu mehreren Jahren Haft verurteilten Lehre derselben Schule habe fassungslos gemacht, führte Staatsanwalt Daniel Thon bei seinem Plädoyer am Landgericht Erfurt aus. An der Schule habe ein "Klima des Wegschauens" geherrscht.

"Lass das bitte nicht wahr sein"

Thon erinnert daran, dass nur durch den ersten Fall die Ermittlungen gegen den nun Angeklagten zustande gekommen seien: Das Opfer vom bereits verurteilten Lehrer hatte sich dem 58-Jährigen anvertraut, der wiederum habe, statt zu helfen, sexuelle Bilder mit der Betroffenen ausgetauscht. Mit Blick darauf, was sich dann bei Beginn der Ermittlungen abgezeichnet habe, sagte Thon: "Man dachte einfach: Lass das bitte nicht wahr sein."

Die Verteidiger beantragten dagegen eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren. Die vorgeworfenen Vergewaltigungen könnten nicht sicher belegt werden, argumentierte Anwalt Steffen Buchholz. Sein Kollege Florian Gempe verwies darauf, dass der Angeklagte durch ein umfassendes Geständnis zumindest zwei der Betroffenen Vernehmung vor Gericht erspart habe, dass er Reue zeige in sich der moralischen und rechtlichen Verwerflichkeit seiner Taten bewusst sei.

Angeklagter verliert wohl Pensionsansprüche

Er habe sich um Wiedergutmachung bemüht, in einem Fall habe eine Betroffene im Sinne des Täter-Opfer-Ausgleichs einer Geldzahlung von 10.000 Euro zugestimmt. Weiter verwies Gempe darauf, dass der Mann inzwischen aus dem Schuldienst entlassen sei und er vermutlich infolge einer entsprechenden Verurteilung seine aus seinem langjährigen Beamtenverhältnis entstandenen Pensionsansprüche verlieren werde. 

Vorwürfe gegen Schule

Alle drei Opfer treten in dem Prozess als Nebenklägerinnen auf. Sie sollen bei Beginn der Taten im jugendlichen Alter gewesen sein. Die Vertreterin einer Nebenklägerin und der Vertreter einer weiteren Nebenklägerin schlossen sich in ihrem Plädoyer der Strafmaßforderung der Staatsanwaltschaft an. 

Die Vertreterin der dritten Nebenklägerin, Antonia Sturma, verzichtete auf eine konkrete Strafmaßforderung. Wie auch die anderen Nebenklägervertreter und die Staatsanwaltschaft nutzte sie das Plädoyer, um das aus ihrer Sicht strukturelle Versagen des Systems Schule anzukreiden, dass solchen Missbrauch ermögliche. Der Schulleiter hatte nach dem Missbrauchsskandal Anfang Dezember vergangenen Jahres seinen Posten geräumt.

"Jugendliche Naivität ausgenutzt"

Sturma betonte, dass Schutzbefohlene in einem Machtverhältnis keinen Konsens geben könnten. Der Angeklagte habe gezielte die jugendliche Naivität der Mandantin ausgenutzt. Über Jahre hinweg habe der Angeklagte ein Macht- und Abhängigkeitsverhältnis geschaffen, so auch die Nebenklagevertreterin Tanja Lucke.

Betroffene äußert sich: "Bin erschüttert"

Eine der zwei bei den Plädoyers anwesenden Nebenklägerin traute sich schließlich auch selbst das Wort zu ergreifen. "Ich bin erschüttert darüber, was ich noch alles gehört habe", sagte die junge Frau mit Blick auf das Ausmaß der vorgeworfenen Taten.

Angeklagter entschuldigt sich bei zwei von drei Opfern

Der Angeklagte nutzte sein letztes Wort, um sich zu entschuldigen. Er schäme sich für die Taten und bereue sie zutiefst. Dass ein Lehrer so agiere, sei ein absolutes Tabu. Er hoffe, sie könnten die Taten überwinden und aufarbeiten. Allerdings: Diese Entschuldigung richtete er explizit nur an zwei der drei Betroffenen. Die Nebenklägerin, deren Vergewaltigung ihm vorgeworfen wird, ließ er außen vor. 

Ein Urteil wird am Freitag erwartet.

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