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Kommunalwahlen: Welche Auswirkungen ein Urteil auf die Kommunalwahlen hat

Stern 

Hessens neues Kommunalwahlrecht benachteiligt kleinere Parteien zu stark, urteilt der Staatsgerichtshof. Es verstößt gegen die Verfassung. Was dies für die Auszählung der Kommunalwahlen bedeutet.

Die Stimmen der Hessinnen und Hessen bei den Kommunalwahlen werden anders in Mandate umgerechnet als geplant. Das vorgesehene neue Sitzverteilungsverfahren in Kommunalparlamenten verstößt gegen die Landesverfassung, seine Nachteile für kleine Parteien sind zu groß. Das entschied Hessens höchstes Gericht - nur eineinhalb Monate vor den Kommunalwahlen. Das Urteil des Staatsgerichtshofs ist unanfechtbar (P. St. 3013). 

Was heißt das für die Wählerinnen und Wähler?

Während die Grünen-Opposition im Landtag organisatorische Probleme bei den Kommunalwahlen am 15. März befürchtet, versichert Innenminister Roman Poseck (CDU), die Rückkehr zur bisherigen Auszählmethode "sollte ohne Weiteres gelingen, weil alle gängigen Sitzzuteilungsverfahren vorprogrammiert sind. Die Bürger können sich darauf verlassen, dass die Kommunalwahl ohne Probleme durchgeführt werden kann." Demnach würde sich also für Wählerinnen und Wähler nichts ändern.

Wer hat geklagt?

Die kleinste Fraktion im Wiesbadener Landtag, die oppositionelle FDP, ist mit ihrem sogenannten Normenkontrollantrag erfolgreich gewesen. Die schwarz-rote Landesregierung, die das Sitzverteilungsverfahren nach d'Hondt auf den Weg gebracht hat, erlitt dagegen eine Schlappe. Bei den Wahlen der Kommunalparlamente am 15. März muss wieder das langjährige sogenannte Hare-Niemeyer-Verfahren angewandt werden. 

Wie hat Schwarz-Rot argumentiert?

Die Landesregierung wollte nach eigenen Angaben einer wachsenden Zersplitterung in kommunalen Parlamenten vorbeugen und Ein-Personen-Fraktionen verhindern. Laut Experten werden allerdings größere Parteien mit d'Hondt etwas begünstigt.

Wie begründet der Staatsgerichtshof sein Urteil? 

Laut Gerichtspräsident Wilhelm Wolf verstößt die Kommunalwahlreform von Schwarz-Rot gegen den Grundsatz der Wahlgleichheit und das Recht der Parteien auf Chancengleichheit. Sie begünstige tatsächlich stimmenstarke Parteien und Wählervereinigungen - und benachteilige stimmschwache Gruppierungen. 

Bei jedem Sitzberechnungsverfahren der Verhältniswahl blieben Reststimmen unberücksichtigt. Die Ungleichheiten aus Auf- oder Abrundungen müssten akzeptiert werden, wenn sie zwangsläufig aus der Not heraus erfolgten. Nicht hinnehmbar seien unnötige Abweichungen vom Gleichheitsideal. Das bisherige Hare-Niemeyer-Verfahren bewirke eine mathematisch exaktere Übertragung des Stimmenverhältnisses auf das Sitzverhältnis.

Mit Blick auf Schwarz-Rot ergänzte Hessens höchster Richter in der Urteilsbegründung, gerade bei der Wahlgesetzgebung bestehe die Gefahr, dass die jeweilige Parlamentsmehrheit sich "vom Ziel des eigenen Machterhalts" leiten lasse, statt das Gemeinwohl in den Blick zu nehmen.

Wie reagiert der Innenminister?

Poseck zeigt sich überrascht: "Zum ersten Mal hat ein Gericht in Deutschland das Sitzzuteilungsverfahren nach d'Hondt für verfassungswidrig erklärt." Der Staatsgerichtshof weiche von der bisherigen Rechtsprechung in Bund und Ländern ab, ergänzt der Innenminister, der früher selbst einmal Präsident des höchsten hessischen Gerichts gewesen ist.

Poseck warnt erneut vor einer Zersplitterung in Kommunalparlamenten und erinnert an das Frankfurter Stadtparlament mit einst 16 Gruppierungen nach der Kommunalwahl 2021. Zudem verweist er auf den Staatsgerichtshof-Richter Frank Richter: Dieser hält in einem abweichenden Sondervotum das ursprüngliche Vorhaben von Schwarz-Rot für verfassungsgemäß. 

Was sagt die siegreiche FDP?

Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Moritz Promny sieht sich mit dem Urteil darin bestärkt, "dass jede Veränderung am Wahlrecht auch Macht verändert und deshalb höchsten verfassungsrechtlichen Maßstäben genügen muss". Der Freidemokrat ergänzt: "Das stärkt das Vertrauen in den Rechtsstaat und in faire Regeln sowie die Vielfalt in den hessischen Kommunalparlamenten."

Und wie kommentierten Grüne und AfD das Urteil?

Die Grünen-Fraktion spricht von einem "Scheitern mit Ansage" nach vorheriger vielfältiger Kritik an der Gesetzänderung von Schwarz-Rot und mahnt: "Mit dem Kommunalwahlrecht spielt man nicht - schon gar nicht, um sich selbst mehr Sitze in den Kommunalparlamenten zu verschaffen." Auch die AfD-Fraktion betont, das nun verworfene d'Hondt-Verfahren "bildet den Wählerwillen nicht korrekt ab, verletzt die Gleichheit der Wahl und bevorzugt große Parteien". 

Wer kann am 15. März gewählt werden?

Es geht es um die Mandate in den 21 Kreistagen sowie den kommunalen Parlamenten von 421 Städten und Gemeinden in Hessen. Zudem sind am selben Tag die Wahlen der Ausländerbeiräte und rund ein Dutzend Bürgermeisterwahlen geplant. Wahlberechtigt ist jeder EU-Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Welche kommunalen Wahlergebnisse hat es 2021 gegeben?

Bei Hessens Kommunalwahlen 2021 kam die CDU auf 3.661 Sitze in den Gemeindevertretungen und 467 in den Kreisparlamenten, die SPD auf 3.506 in den Gemeindevertretungen und 394 in den Kreisparlamenten.

Die CDU behauptete damals ihren Spitzenplatz. Sie kam trotz leichter Verluste landesweit auf 28,5 Prozent der Stimmen (Kommunalwahlen 2016: 28,9 Prozent). Die SPD landete 2021 erneut auf Platz zwei mit 24,0 Prozent – deutlich weniger als 2016, als sie 28,5 Prozent erreicht hatte.

Die Grünen verbesserten sich mit 18,4 Prozent kräftig (2016: 11,3 Prozent). Die AfD verschlechterte sich 2021 auf 6,9 Prozent (2016: 11,9 Prozent). Die FDP verbesserte sich im Vergleich zu 2016 leicht auf 6,7 Prozent (6,4 Prozent). Auch die Linke konnte ihr Ergebnis mit 4,0 Prozent leicht steigern (2016: 3,5 Prozent).

Urteil

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