Im Vorjahr sind von Österreichs Behörden exakt 2.753 Aufenthaltsverbote ausgesprochen worden. Das geht aus der neuen Fremdenstatistik hervor. Der Anteil der Männer ist dabei mit 2.201 groß. Die Erlassung eines Aufenthaltsverbots u.a. auch gegen EU-Bürger und begünstigte Drittstaatsangehörige ist dann zulässig, wenn auf Grund ihres persönlichen Verhaltens die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet ist.