Die Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof hat keine Einwände gegen die Aufhebung der Diversion für ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte in der "Postenschacher-Affäre". "Das OLG Linz hat die Diversion zu Recht aufgehoben", sagte Generalanwalt Martin Ulrich am Donnerstag zur APA. Hinfällig wurde durch die Aufhebung auch die Prüfung des erstinstanzlichen Beschlusses. Die drei Angeklagten müssen ab 11. Februar erneut wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht.