Wenn die Wohnung bei Minusgraden und Schneegestöber plötzlich kalt bleibt, können Mieterinnen und Mieter oft wenig tun. Denn die Reparatur der Heizung liegt bei der Vermietung. Worauf sollte man dennoch unbedingt achten, wann kann die Miete gemindert werden und was gilt, wenn der Ausfall durch Sabotage verursacht wurde?