Unter regem Medieninteresse hat am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) in Graz das zweijährige - nicht rechtskräftige - Aufenthaltsverbot des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) gegen die deutsche Aktivistin Anja Windl geprüft. Das BFA wirft der Studentin eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit vor. Eine Entscheidung blieb am Mittwoch aus. Wie das Gericht am frühen Nachmittag entschied, werde das Erkenntnis schriftlich zugestellt.