EU-Staaten müssen in anderen Mitgliedsländern geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) anerkennen. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger müssten die Gewissheit haben, ihr Familienleben in verschiedenen EU-Ländern fortsetzen zu können, entschieden die Richterinnen und Richter am Dienstag in Luxemburg. Das gehöre zu ihrem Recht, sich in der EU frei bewegen zu können.