Bundesweit sind Mieterinnen und Mieter von fehlerhaften Heizkostenabrechnungen betroffen, weil Wärmemengenzähler im Wohnhaus fehlen. Was viele Betroffene nicht wissen: Sie haben Anspruch auf eine pauschale Rückerstattung. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.