Der 78-jährige Vater des Attentäters von Hanau ist unter anderem wegen Volksverhetzung angeklagt. Nachdem er gegen seine Verurteilung Berufung eingelegt hatte, ist er nun unentschuldigt nicht zum Gerichtstermin erschien. Wegen einer überraschend aufgetauchten Vollmacht muss das Verfahren vertagt werden.