Der Befangenheitsantrag gegen die Richterin im Amtsmissbrauchs-Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte ist von der Präsidentin des Landesgerichts Linz zurückgewiesen worden. Der Privatbeteiligtenvertreter habe den Antrag verspätet gestellt, hieß es am Mittwoch zur Begründung. Er hätte ihn direkt in der Hauptverhandlung, nicht erst Tage später einbringen müssen.