Nach einer handgreiflichen Auseinandersetzung am Friedhof Ottakring, bei der sie mit einer Schaufel bzw. einer Eisenstange aufeinander eingeschlagen hatten, sind am Donnerstag zwei Friedhofsgärtner am Landesgericht zur Verantwortung gezogen worden. Der ältere der beiden, ein 47-jähriger bisher Unbescholtener, erhielt wegen schwerer Körperverletzung zwölf Monate bedingt, sein 42-jähriger Kollege wegen Körperverletzung vier Monate auf Bewährung. Die Urteile sind rechtskräftig.