Der Nationalrat beschließt am Donnerstag eine kleine Pensionsreform. Zentral ist dabei die Einführung einer neuen Teilpension, die eine Inanspruchnahme eines Teil des Ruhensbezugs neben einem Erwerbseinkommen ermöglicht. Im Gegenzug kann die Altersteilzeit künftig maximal drei Jahre in Anspruch genommen werden statt wie bisher fünf. Außerdem wird ein Nachhaltigkeitsmechanismus etabliert, der Maßnahmen erfordert, wenn die Kosten für Pensionen bis 2030 aus dem Ruder laufen.