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Überfall auf Villa – Carmen Geiss teilt Namen von zwei Personen

Die Geissens wurden kürzlich in ihrer Villa in Saint-Tropez überfallen und verletzt. Nun hat Carmen Geiss zwei Namen öffentlich gemacht. Neue Entwicklungen im Fall des Raubüberfalls auf die Villa von Carmen und Robert Geiss : Carmen Geiss hat auf ihrem Instagram-Profil am Freitagabend die Namen zweier Personen veröffentlicht, die ihrer Aussage nach im Zusammenhang mit dem Überfall dringend gesucht werden. "Auch ich möchte noch mal auf meiner Seite aufrichtig auf diese zwei Personen aufmerksam machen. Wer kann uns Hinweise dazu geben oder der Polizei in Saint-Tropez?", schrieb die 60-Jährige in ihrem Beitrag. Geiss nannte darin sowohl die Vor- als auch Nachnamen zweier Männer. Einer werde gesucht, weil er ihre Villa ausgeraubt und wertvolle Uhren auf der Straße gestohlen habe. Eine zweite Person beschrieb Geiss in ihrem Post mit zwei Körpermerkmalen. Unklar ist, ob die französische Polizei die Veröffentlichung der Namen und Informationen autorisiert hat. Mehrere bewaffnete und vermummte Täter hatten sich am 15. Juli Zutritt zur Villa der Geissens verschafft, bedrohten die Realitystars, verletzten sie und durchwühlten ihre Räumlichkeiten. Zuvor hatte die Familie schon das Video der Überwachungskamera in den sozialen Medien veröffentlicht. Mit dem Video erhoffen sich die Geissens Hinweise auf die mutmaßlichen Täter. Robert Geiss schrieb dazu: "Vielleicht habt ihr ein paar Ideen oder ein paar Infos für uns. Ich wünsche euch einen sicheren Abend." Carmen Geiss folgen auf ihrem Instagram-Profil mehr als 1,3 Millionen Menschen. "Ich hoffe, dass sie gefunden werden", schrieb ein Fan zu dem neuen Beitrag. "Woher kommen denn jetzt die Namen?", fragte eine andere Person. Zahlreiche weitere teilten angebliche Hinweise zu den Personen in der Kommentarspalte. Ist die Veröffentlichung der Namen von der Polizei freigegeben? In Frankreich unterliegt die Veröffentlichung solcher Informationen strengen Datenschutz- und Persönlichkeitsrechten. Nach einer Suche auf den offiziellen Webseiten der französischen Polizei und Staatsanwaltschaft scheint es derzeit keine offiziellen Mitteilungen oder Öffentlichkeitsfahndungen zu geben, in denen Namen von mutmaßlichen Tätern des Überfalls veröffentlicht wurden. In Frankreich gilt zunächst die Unschuldsvermutung. Möglicherweise liegt noch kein offizieller Haftbefehl vor. Die Nennung von Verdächtigen ohne formelle Anklage oder öffentlichen Haftbefehl könnte zudem den Rechtsweg behindern.

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