Die Verbrechensopferhilfe Weißer Ring hat nach dem Amoklauf in Graz auf Rechte für Betroffene nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG) hingewiesen. Nicht nur Verletzte hätten als Opfer Ansprüche, sondern auch nahe Angehörige von getöteten oder lebensgefährlich Verletzten, teilte eine Sprecherin der Organisation am Mittwoch der APA mit. Sie gelten als sogenannte "Schockgeschädigte" und damit als "unmittelbar Geschädigte, beziehungsweise Opfer nach dem VOG", hieß es.