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Carmen Geiss ist schockiert von Schweizer Urteil

Monatelang lebt die Familie Geiss in Angst – nun gibt es ein Urteil gegen den Mann, der sie bedrohte. Die Reaktion von Carmen Geiss fällt deutlich aus. Im Stalkerprozess um Davina Geiss hat das Bezirksgericht Kulm in der Schweiz ein Urteil gesprochen – und sorgt damit für erhebliche Irritation bei der prominenten Familie. Die Geissens , über Monate hinweg Ziel von Drohungen und Belästigungen, äußern nach der Entscheidung scharfe Kritik. "Wie eine Prinzessin behandelt": Millionenerbe als Problem? Geiss-Töchter streiten um Luxus Insbesondere Davina Geiss, 22 Jahre alt, stand im Zentrum der Ermittlungen. Der Angeklagte, der 38-jährige Steven S., hatte ihr im Jahr 2024 wiederholt über soziale Medien wüste Beschimpfungen und Gewaltdrohungen zukommen lassen. Auch weitere Familienmitglieder seien betroffen gewesen, wie unter anderem die "Bild"-Zeitung berichtete. Nach Informationen aus der Anklageschrift soll Steven S. unter anderem angekündigt haben, Davina "zu Tode zu stechen". Zusätzlich habe er in Erwägung gezogen, in einem Solarium Frauen zu attackieren – in dem Glauben, sie würden mit seiner Zielperson in Verbindung stehen. Der Mann leide laut Gutachten unter paranoider Schizophrenie , war zuletzt obdachlos und ist bereits in weitere Verfahren verwickelt, die noch vor einem höheren Schweizer Gericht anhängig sind. Die Geissens traten im Verlauf des Prozesses per Videoschalte als Zeugen auf. Nun liegt das Urteil vor: Fünf Monate Freiheitsstrafe und 45 Tagessätze Geldstrafe wurden gegen Steven S. verhängt. Da er bereits 320 Tage in Sicherheitshaft verbracht hatte, sind beide Strafen bereits abgegolten. Zusätzlich wurde ihm eine Entschädigungszahlung in Höhe von 12.600 Franken, umgerechnet rund 13.460 Euro, zugesprochen. Carmen Geis: "Ich fasse es nicht" Für Carmen Geiss ist diese Entscheidung nicht nachvollziehbar. Im Gespräch mit "Bild" äußerte sie: "Ich fasse es nicht. Da bedroht ein psychisch schwer kranker, vollkommen unberechenbarer Mann unsere Tochter Davina und spricht sogar öffentlich davon, dass er stellvertretend für uns wildfremde Frauen abstechen will. Und was macht das Gericht? Spricht ihm sogar noch eine üppige Entschädigung zu!" Wie sie weiter sagte, habe eine Gutachterin dem Angeklagten eine Unterbringung in einer geschlossenen Klinik angeraten. Der zuständige Richter hingegen habe die Schwere der Drohungen als nicht ausreichend für eine solche Maßnahme eingestuft. "Muss erst jemand sterben, bevor hier etwas unternommen wird? Ich liebe die Schweiz als Land wirklich sehr, aber was sich da gerade abspielt, das ist einfach nur extrem gefährlich. Wir fühlen uns hier von der Schweizer Justiz komplett im Stich gelassen", so Carmen Geiss laut "Bild".

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