Im Verfahren um mutmaßlich diskriminierende Gesetze in Ungarn hat die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine erhebliche Entfernung Ungarns von den EU-Grundwerten festgestellt. Ungarn vertrete hier nicht nur andere Auffassungen, schrieb Generalanwältin Tamara Capeta am Donnerstag in ihren Schlussanträgen. "Vielmehr habe Ungarn mehrere dieser grundlegenden Werte negiert und sich damit erheblich vom Modell einer verfassungsmäßigen Demokratie (...) entfernt."