Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Klagen des Bündnisses Sahra Wagenknecht zum Wahlrecht abgewiesen. Das BSW scheiterte mit dem Versuch, eine Neuauszählung bei knappem Verfehlen der Fünfprozenthürde zu erzwingen. Die Richter stuften die Beschwerden als unzulässig ein.