Teilerfolg für Lübcke-Mörder Stephan E. im Streit um Gerichtskosten
Die Zwangshypothek gegen den Mörder von Walter Lübcke hätte nicht von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden dürfen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt geurteilt.
Die Zwangshypothek gegen den Mörder von Walter Lübcke hätte nicht von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden dürfen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt geurteilt.