Das Verlangen der Freiheitlichen nach einem U-Ausschuss ist im Nationalrat eingebracht, nun sind die Juristen am Zug. Sowohl ÖVP als auch SPÖ lassen derzeit juristisch prüfen, ob der Untersuchungsgegenstand auch verfassungsgemäß ist, hieß es aus beiden Fraktionen zur APA. Möglich ist, dass das Verlangen im Geschäftsordnungsausschuss auf Ablehnung stößt und die FPÖ den Verfassungsgerichtshof mit einer Prüfung beauftragt. Ein Termin dafür steht noch nicht fest.