Am Freitag, dem Schlusstag der heurigen Richterwoche in Salzburg (Generalthema: "Justiz zwischen Transparenz und Datenschutz - Bedeutung im Gerichtsalltag"), ging es um den tatsächlichen Stellenwert des Öffentlichkeitsgrundsatzes. Der besagt, dass Bürgerinnen und Bürger prinzipiell bei Gerichtsverhandlungen dabei sein dürfen.