Nach dem - noch nicht rechtswirksamen - zweijährigen Aufenthaltsverbot für die deutsche Klimaaktivistin Anja Windl hat ihr Anwalt Ralf Niederhammer Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) eingelegt. Er verweist unter anderem auf die noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen gegen die Studentin und hinterfragt die Unbefangenheit des BFA. Windls Fall könnte damit auf offener Bühne - vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) - geklärt werden.