Schutzsuchende, die sich nicht an Integrationsmaßnahmen beteiligen, können in Vorarlberg künftig bestraft werden. Ein Gesetzes- und Verordnungsentwurf der Vorarlberger Landesregierung sieht eine Halbierung des Taschengeldes im Sinne der Grundversorgungsvereinbarung vor, wenn sich jemand weigert, die "Vorarlberg Kodex"-Integrationsvereinbarung zu unterzeichnen. Den Entwurf schickte die Landesregierung am Freitag in Begutachtung, ein Landtagsbeschluss könnte im Herbst erfolgen.