66-jährige Frau starb nach Darmspiegelung in der Landesklinik Tamsweg - Ein Dreirichtersenat des Landesgerichts gab dem (neuerlichen) Fortführungsantrag des Anwalts der Hinterbliebenen nicht statt. Damit bleiben die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen jene Ärztin, die die Koloskopie durchführte, sowie gegen den Arzt, der danach Notfallmaßnahmen setzte, eingestellt.