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Block-House-Erbin: Christina Block verliert erneut vor Gericht in Sorgerechtsstreit

Stern 

Mit allen rechtlichen Möglichkeiten kämpft die Hamburger Unternehmerin Christina Block um das Sorgerecht für ihre beiden jüngsten Kinder. Nun muss sie erneut einen Rückschlag hinnehmen.

Im Sorgerechtsstreit um zwei Kinder von Christina Block hat das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde der Hamburger Unternehmerin abgewiesen. Die Verfassungsbeschwerde sei nicht zur Entscheidung angenommen worden, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Zur Begründung hieß es, wegen eines in Dänemark ergangenen Beschlusses zum Sorgerecht könnten die Verfassungsrichter keine rechtlich belastenden Wirkungen der deutschen Entscheidungen für die Mutter erkennen. Auch ihre Grundrechte seien durch die Urteile deutscher Gerichte nicht verletzt worden.

Anwälte von Christina Block wollen über weiteres Vorgehen beraten

Die am Mittwoch bekanntgegebene Entscheidung des Verfassungsgerichts schließe ein Kapitel in einem grenzübergreifenden Sorgerechtsstreit ab, erklärte Christina Blocks familienrechtliche Anwältin Elisabeth Unger am Donnerstag. Die Anwältin fügte hinzu, sie werde nun gemeinsam mit einem Berliner Kollegen, der die Verfassungsbeschwerde geführt habe, sämtliche sich ergebenden Fragen auswerten und das weitere Vorgehen gründlich prüfen.

Dänisches Gericht spricht dem Vater das Sorgerecht zu

Die 52-jährige Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette «Block House», Eugen Block (84), streitet seit Jahren mit ihrem geschiedenen Mann um das Sorgerecht für die beiden jüngsten ihrer vier gemeinsamen Kinder. Der Ex-Mann lebt mit ihnen in Dänemark. Die Unternehmerin hatte das Sorgerecht für den heute elfjährigen Jungen und die 14 Jahre alte Tochter. Ende August 2021 waren die Kinder von einem Besuch bei ihrem Vater nicht zurückgekehrt. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat den 51-Jährigen wegen Entziehung Minderjähriger angeklagt. Anfang Mai hatte Unger bestätigt, dass ein Gericht im dänischen Sonderburg dem Vater das alleinige Sorgerecht zugesprochen hat. 

Deutsche Gerichte erklären sich für unzuständig

Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hatte im Oktober 2021 der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Doch im Februar 2024 entschied das OLG, dass deutsche Gerichte nicht mehr zuständig seien. Die Kinder hätten inzwischen ihren verfestigten Lebensmittelpunkt in Dänemark. Gegenstand der Verfassungsbeschwerde war nach Angaben der Anwältin unter anderem die Verletzung rechtlichen Gehörs von Christina Block und ihrer beiden Kinder.

Strafverfahren wegen mutmaßlicher Entführung 

Gegen die Mutter läuft auch ein Strafverfahren. Wegen der mutmaßlichen Entführung der Kinder aus Dänemark in der Nacht zum 1. Januar 2024 erhob die Hamburger Staatsanwaltschaft Ende April Anklage gegen Christina Block und sechs weitere Beschuldigte. Die Mutter soll im Zusammenwirken mit einem 62-jährigen Deutschen den Auftrag erteilt haben, ihre Tochter und ihren Sohn gewaltsam der Obhut des Vaters zu entziehen. Der Strafverteidiger von Christina Block, Otmar Kury, warf der Staatsanwaltschaft Voreingenommenheit vor. Der Anwalt beschuldigte die bereits gestorbene Großmutter der Kinder als Auftraggeberin für die Entführungsaktion. 

Nach Informationen des "Spiegel" soll der Prozess noch im Sommer beginnen. Einer der Mitangeklagten sitzt in Untersuchungshaft. Darum gilt für die Justiz in besonderer Weise das Beschleunigungsgebot.

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