Die Einrechnungsregelung der Jahresnote bei der mündlichen Matura sorgt erneut für Kritik. Da für die Maturanote die Zeugnisnote der letzten Klasse und die Prüfungsbeurteilung zusammengerechnet werden, können sich Schüler mit mindestens einem Dreier im Jahreszeugnis quasi einen Fünfer leisten - "aktive Mitwirkung" bei der Prüfung reicht. Schon kurz nach Einführung der Regel gab es daran Kritik der Lehrer-Standesvertretung, nun will das Ministerium laut "Presse" eine Änderung.