Die Koalition hat sich auf einen Gesetzesentwurf für eine Übergangsfrist beim Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung geeinigt. Bereits im Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS war eine Neuregelung im Mai vorgesehen. Ansonsten wäre ein solches Verbot mit 1. Juni 2025 in Kraft getreten, nachdem die im alten Entwurf vorgesehene Übergangsfrist bis 2040 Anfang 2024 vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben worden ist. Im Neuentwurf wurde sie auf 2034 verkürzt.