Am 8. Mai 1945, dem Tag der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht, hat die provisorische Staatsregierung Österreichs das Verbotsgesetz beschlossen. Ziel war es, ein Wiedererstarken der Nationalsozialisten zu verhindern. Wegen hoher Strafen gab es zunächst jedoch so gut wie keine Verurteilungen. Erst nach einer Novelle von 1992, mit der das Strafmaß deutlich gesenkt wurde, wurden es mehr. 2023 gab es laut Justizministerium 207 Verurteilungen.