Добавить новость


World News


Новости сегодня

Новости от TheMoneytizer

Bei abgepackter Wurst muss Menge drin sein, die draufsteht

Was zählt zur Füllmenge von fertig verpackter Wurst? Nur das Wurstbrät oder auch die Hülle und die Verschlussclips? Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden. Bei fertig verpackter Wurst muss die Gewichtsangabe auf der Verpackung auch der tatsächlichen Menge an Wurst entsprechen. Das Gewicht von nicht essbaren Wursthüllen und Verschlussclips dürfe bei der Bestimmung der Füllmenge nicht berücksichtigt werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht Leipzig . "Es muss die Menge an Lebensmittel drin sein, die außen draufsteht", betonte die Vorsitzende des 8. Senats, Ulla Held-Daab die zugleich rechtskräftige Entscheidung. Im konkreten Fall hatte das Eichamt Nordrhein-Westfalen ein Verkaufsverbot für Leberwurst einer Produktionsfirma aus dem Kreis Warendorf verfügt, nachdem bei Stichproben einmal 2,3 und 2,6 Gramm zu wenig der Wurst festgestellt worden war. Auf der Verpackung war als Füllmenge 130 Gramm angegeben worden. Dabei war aber die Hülle und die Abbinder für die Wurstenden mitberechnet worden. Der Prozessvertreter der Produktionsfirma hatte in der Verhandlung argumentiert, dass es die Hülle und die Klammern "formgebende Elemente" seien und somit zum Erzeugnis gehörten. Vergleichbar sei dies mit den Holzstückchen bei Fleischspießen. Dieser Argumentation folgte das Bundesverwaltungsgericht nicht. Daher sei das Verkaufsverbot rechtskonform. Entscheidung könnte bundesweite Konsequenzen haben Vor dem Gericht ging es zwar um den Einzelfall, die Entscheidung dürfte aber bundesweite Strahlkraft und damit auch Konsequenzen für andere Produzenten von vorverpackten Lebensmittel haben. Der Prozessvertreter des Landes NRW betonte, es gebe zahlreiche ähnlich gelagerte Fälle, die bis zu der jetzigen Entscheidung ruhten. "Ich gehe davon aus, dass die Produzenten einem möglichen Verkaufsverbot zuvor kommen und dementsprechend nachjustieren", sagte Rechtsanwalt Philipp Gregor aus Münster. In der Vorinstanz hatte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster diese Praxis als rechtskonform angesehen. Die Richter hatten begründet, dass unter Füllmenge fertig verpackter Würste die Erzeugnismenge zu verstehen sei, zu der auch die nicht essbare Wurstpelle und Verschlussteile gehörten. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. Verbraucherschützer begrüßten die Entscheidung: Nur der essbare Anteil der Wurst sollte die Nennfüllmenge ausmachen, hieß es von der Verbraucherzentrale Sachsen auf Anfrage. "Eine nicht essbare Wurstschale ist eben nicht essbar", betonte die dortige Referentin für Lebensmittel und Ernährung.

Читайте на сайте


Smi24.net — ежеминутные новости с ежедневным архивом. Только у нас — все главные новости дня без политической цензуры. Абсолютно все точки зрения, трезвая аналитика, цивилизованные споры и обсуждения без взаимных обвинений и оскорблений. Помните, что не у всех точка зрения совпадает с Вашей. Уважайте мнение других, даже если Вы отстаиваете свой взгляд и свою позицию. Мы не навязываем Вам своё видение, мы даём Вам срез событий дня без цензуры и без купюр. Новости, какие они есть —онлайн с поминутным архивом по всем городам и регионам России, Украины, Белоруссии и Абхазии. Smi24.net — живые новости в живом эфире! Быстрый поиск от Smi24.net — это не только возможность первым узнать, но и преимущество сообщить срочные новости мгновенно на любом языке мира и быть услышанным тут же. В любую минуту Вы можете добавить свою новость - здесь.




Новости от наших партнёров в Вашем городе

Ria.city
Музыкальные новости
Новости России
Экология в России и мире
Спорт в России и мире
Moscow.media










Топ новостей на этот час

Rss.plus