Gericht entscheidet: Geheimdienst darf Südwest-AfD weiter beobachten!
Der Verfassungsschutz darf die Südwest-AfD weiterhin als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und beobachten.
Der Verfassungsschutz darf die Südwest-AfD weiterhin als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und beobachten.