Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Warum endet mit Rentenbeginn die Familienversicherung? Die gesetzliche Krankenversicherung hat für Familien einen Vorteil: Ehepartner und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos mitversichert werden. Geht der mitversicherte Partner jedoch in Rente , kann sich das ändern. So geschehen auch bei der Frau eines t-online-Lesers, die mit eigenem Rentenbezug nun Krankenkassenbeiträge zahlen muss. "Warum greift die Familienversicherung nicht mehr?", möchte der Leser wissen. Es ist keinesfalls automatisch so, dass die Familienversicherung mit Rentenbeginn endet. Allerdings ist das bei den meisten Mitversicherten der Fall, da mindestens einer der folgenden Gründe auf sie zutrifft: Sie erfüllen die sogenannte Vorversicherungszeit für eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner. Dem ist so, wenn Sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zum Rentenantrag mindestens 90 Prozent der zweiten Hälfte dieses Zeitraums in der gesetzlichen Krankenversicherung waren – egal, ob pflichtversichert, freiwillig versichert oder eben familienversichert. In diesem Fall endet die kostenfreie Familienversicherung und Sie müssen von Ihrer Rente Krankenkassenbeiträge zahlen. Nur in der Zeit zwischen Rentenantrag und Rentenbeginn bleiben Sie noch in der Familienversicherung. Ihre eigene Rente ist zu hoch. Liegen Ihre Bezüge über 505 Euro im Monat (2024) oder 535 Euro im Monat (2025), überschreiten Sie die Einkommensgrenze für die Familienversicherung. Ist das der Fall, müssen Sie sich entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat versichern. Der Teil Ihrer Rente, der auf Zeiten für Kindererziehung entfällt, wird übrigens nicht in die Rechnung einbezogen. Trifft einer der Gründe auf Sie zu, führt der Wechsel in den Ruhestand dazu, dass Sie eigene Krankenkassenbeiträge zahlen müssen. Bei der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung behält die Rentenversicherung den Beitrag automatisch ein und übernimmt die Hälfte. Sind Sie freiwillig gesetzlich versichert, tut sie das ebenfalls über einen Zuschuss. Dafür müssen Sie aber zunächst einen Antrag stellen. Rentner, die privat krankenversichert sind, zahlen keinen einheitlichen Beitragssatz in die Krankenversicherung. Der Beitrag für die PKV richtet sich unter anderem nach Leistungsumfang, Alter und Gesundheitszustand. Lesen Sie hier mehr dazu , welche Sozialabgaben auf Rentner zukommen.