Zu einer demokratischen Wahl gehört nicht nur, dass die Wahlberechtigten am Wahltag frei zwischen vorgegebenen Kandidierenden und Listenvorschlägen auswählen können. Auch der Prozess der Festlegung, wer auf den Wahlzetteln steht und in welcher Reihenfolge die Leute auf den Listen der Parteien stehen, soll demokratischen Grundsätzen genügen. So regelt es das Parteiengesetz und die Wahlgesetze. Und auch das Bundesverfassungsgericht hat bereits ausdrücklich bestimmt, dass sie die Wahlrechtsgrundsätze des Grundgesetzes ausdrücklich auch auf die Wahlvorbereitung zu erstrecken haben. Das heißt, zuerst müssen, so bestimmt es das Bundeswahlgesetz, Wahlkreiskandidaten bestimmt werden, sodann wird auf Vertreterversammlungen über die Reihenf
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