Die Arbeiterkammer hat kurz nach Weihnachten noch einmal die wichtigsten Tipps zum Umtausch von Geschenken zusammengefasst: Im Online-Handel besteht grundsätzlich ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen. Im stationären Handel muss die Rückgabe bzw. der Umtausch von Waren extra ausgemacht werden, ein Recht darauf gibt es hier nicht. Empfehlenswert sei es, die Verpackungen aufzubehalten.