Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat einen Antrag mehrerer Landwirte gegen das künftige Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung als unzulässig zurückgewiesen. Das Verbot tritt daher mit 1. Juni 2025 in Kraft, wenn der Gesetzgeber nicht bis dahin eine neue Regelung beschließt, wie es am Montag in einer Aussendung des VfGH hieß.